Suche

VKI: Irreführende Werbung von Hutchison mit „ab“-Preis

Internet-Tarif „ab 22 €“: Infos zu Voraussetzungen und fixen Zusatzkosten wurden vorenthalten

Wien (OTS/VKI) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Hutchison Drei Austria GmbH (Hutchison) geklagt. Im Verfahren ging es um eine Werbung mit einem „ab“-Preis für einen Internet-Tarif, wobei ein deutlicher Hinweis ausblieb, dass jedenfalls noch weitere regelmäßige Kosten in Form einer Servicepauschale zu entrichten sind. Darüber hinaus wurden zusätzliche Kosten von 14 Euro verrechnet, sofern nicht im Haushalt der Kunden zwei aufrechte Handyverträge mit Hutchison bestanden. Auf diese Voraussetzung wurde bei der Bewerbung des Internet-Tarifs ebenfalls nicht ausreichend hingewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bewertete das Vorgehen von Hutchison als irreführende Geschäftspraktik. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Hutchison Drei Austria GmbH bewarb ihren Internet-Tarif „PowerNet L“ mit einem Preis „ab 22 €“. In den Leistungsbeschreibungen fand sich als Voraussetzung für den genannten Preis, dass zwei Handyverträge mit Hutchison im Haushalt des Kunden bestehen. Bei Erfüllung dieser Voraussetzung betrug der Tarif dann zwar theoretisch 22 Euro monatlich, allerdings kam zusätzlich eine anteilsmäßig verrechnete Servicepauschale von jährlich 25 Euro hinzu. Wenn keine Handyverträge vorlagen, ergaben sich Kosten von 36 Euro pro Monat, zuzüglich einer Servicepauschale von jährlich 25 Euro. Der Hinweis auf die Servicepauschale und die Bedingung zweier Handyverträge erfolgte in der Bewerbung des Tarifs nur zum Teil und wenn, dann nur in Kleinschrift, sodass er leicht übersehen werden konnte. In der facebook-Werbung fehlte ein derartiger Verweis gänzlich.

Laut OLG Wien liegt im gegenständlichen Fall eine irreführende Geschäftspraktik vor. Das Produkt ist um den beworbenen „ab“-Preis von 22 Euro in der Realität für die Kunden nicht erhältlich, weil jedenfalls eine monatliche Kostenbelastung in Höhe der anteiligen Servicegebühr von 2,08 Euro hinzukommt. Das Gericht kritisierte zudem, dass der „ab“-Preis nur über Gutschriften erzielt werden kann, die das – zusätzliche Kosten verursachende – Bestehen von zwei aufrechten (kompatiblen) Mobilfunkverträgen bei Hutchison voraussetzen. Den Kunden wird in der Werbung aber die Information, dass der zu zahlende Gesamtpreis jedenfalls über dem beworbenen Preis liegt, vorenthalten.

Hutchison rechtfertigte den fehlenden Hinweis in der facebook-Werbung mit dem Mangel an Platz. Dem erteilte das Gericht eine Abfuhr: Hutchison kann sich hier nicht erfolgreich auf räumliche Beschränkungen für weitere aufklärende Hinweise stützen, weil das Erfordernis weiterer Vertragsabschlüsse sowie der Hinweis auf die Servicegebühr auf wenige Worte beschränkt werden kann. Den aufklärenden Hinweisen in den anderen Werbeformaten, wie etwa auf der ORF-TVthek, fehlte es an der erforderlichen Deutlichkeit.

„Die Werbung ,ab 22 €‘ weckt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern die Erwartung, dass sie das beworbene Produkt zumindest in einer Grundversion zum angegebenen Mindestpreis von 22 Euro erwerben können. Ohne zusätzliche Handyverträge mit Hutchison betrugen die monatlichen Kosten inklusive Servicepauschale letztlich aber 38,08 Euro. Es ist erfreulich, dass das Gericht eine derartige Vorgehensweise als irrenführend ablehnt“, resümiert Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Das Urteil bringt zudem die wichtige Klarstellung, dass sich Unternehmer auch bei Werbungen auf facebook an die Gesetze halten und ordentlich informieren müssen.“

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

markus_groetschl-schwarz-schoenherr-2

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter

Filter Search Results