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Die Bewerbung stellt den ersten Kontakt zwischen einem Arbeitnehmer und seinem möglichen neuen Arbeitgeber dar. Es ist deshalb für den Arbeitnehmer wichtig, sowohl bei einem Bewerbungsschreiben als auch bei einer persönlichen Vorsprache einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/bewerbung/bewerbung.htm 19.09.2014