Landesgesetze

Steiermärkisches Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000

Steiermärkisches Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000 – StPOG Stammfassung: LGBl. Nr. 76/2000 (WV)

StPOGLandesgesetzSteiermarkFassung seit 5. Oktober 2023RIS-Stand 4. September 2025

RIS-Gesetzesnummer 20000165 · LGBl. Nr. 76/2000 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2925 · 5015 Allgemeinbildende Pflichtschulen · Original im RIS öffnen

§ 26

§ 26 Inkrafttreten von Novellen

Fassung: 5. Oktober 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 26 StPOG?

  • Kernaussage§ 26 StPOG beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von StPOG.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 5015 Allgemeinbildende Pflichtschulen

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Novellierung der §§ 1a, 6 Abs. 3, 11 Abs. 4, 16 Abs. 2 und 21 Abs. 3 sowie die Einfügung des § 16 Abs. 2a durch die Novelle LGBl. Nr. 61/2004 tritt mit 1. September 2004 in Kraft.

(2) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und die Änderung der §§ 1 Abs. 5 lit. h, 1a Abs. 1 und 2, 3 Abs. 3, 4 Abs. 2a, 5 Abs. 3, 6 Abs. 1, 3 und 4, 10 Abs. 3, 11 Abs. 1, 2, 4 und 5, 13 Abs. 3, 15 Abs. 4, 16 Abs. 1, 2a und 3, 20 Abs. 4, 21 Abs. 1, 3 und 4 wie auch der Überschriften der §§ 6, 11, 16 und 21 sowie die Einfügung der §§ 1 Abs. 6, 1a Abs. 3 und des § 3a durch die Novelle LGBl. Nr. 101/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft.

(3) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, der Überschriften zu Abschnitt VI und zu § 22 sowie die Änderung des § 22 Abs. 1 und die Einfügung des § 8a durch die Novelle LGBl. Nr. 95/2008 treten mit 1. Juli 2008 in Kraft und mit 1. September 2015 außer Kraft.

(4) Die Änderungen des § 6 Abs. 3, des § 11 Abs. 4, des § 15 Abs. 1, des 16 Abs. 2a und des § 21 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 95/2008 treten mit 1. September 2008 in Kraft.

(5) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses über die Einfügung § 1b und die Streichung des § 3a sowie die Einfügung des § 1b und der Entfall des § 3a und die Änderung des § 20 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 72/2009 treten mit 1. September 2008 in Kraft.

(6) Die Änderungen des § 5 Abs. 1 erster Satz und des § 10 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 72/2009 treten hinsichtlich der ersten, zweiten und dritten Schulstufe sowie hinsichtlich der fünften, sechsten und siebenten Schulstufe mit 1. September 2009 und hinsichtlich der vierten Schulstufe sowie auf der achten Schulstufe mit 1. September 2010 in Kraft.

(7) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses über die Änderung der Überschriften der §§ 3 und 18 und der Einfügung des § 7a sowie die Änderungen des § 3 mit Überschrift, die Einfügung des § 7a mit Überschrift und die Änderung des § 18 mit Überschrift durch die Novelle 72/2009 treten mit 1. September 2009 in Kraft.

(8) Die Änderung des § 15 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 72/2009 tritt hinsichtlich der ersten, fünften und neunten Schulstufe mit 1. September 2008, hinsichtlich der zweiten und sechsten Schulstufe mit 1. September 2009, hinsichtlich der dritten und siebenten Schulstufe mit 1. September 2010 und hinsichtlich der vierten und achten Schulstufe mit 1. September 2011 in Kraft.

(9) Die Änderung der §§ 6 Abs. 3, 11 Abs. 4, 16 Abs. 2a und 21 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 43/2010 tritt mit 1. September 2010 in Kraft.

(10) Die Änderung des § 1b Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 84/2011 tritt mit 1. September 2010 in Kraft.

(11) Die Änderung des § 1a Abs. 2 erster Satz und Abs. 3 letzter Satz und des § 4 Abs. 2a durch die Novelle LGBl. Nr. 81/2012 tritt mit 1. September 2011 in Kraft.

(12) Der Entfall des letzten Satzes in den §§ 3 Abs. 4 und 7a, sowie die Änderungen in den §§ 12 Abs. 1, 17 Abs. 3, 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 sowie die Hinzufügung des § 17 Abs. 5 durch die Novelle LGBl. Nr. 81/2012 treten mit 1. September 2012 in Kraft.

(13) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses und der §§ 1 Abs. 1 und 6, 1b Abs. 1, 3 Abs. 3, 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 3, 4 und 6 und des § 18 Abs. 1, die Einfügung § 1 Abs. 7, des Abschnitts „IIIa. Neue Mittelschulen“ und des § 24a mit Überschrift, die Änderung der Überschrift des Abschnitts „VI. Modell- und Schulversuche“ sowie des § 22 Abs. 1 mit Überschrift und die Aufhebung des § 8a durch die Novelle LGBl. Nr. 67/2013 treten mit 1. September 2012 in Kraft.

(14) Die Änderungen des § 1 Abs. 3 und 4, des § 1b Abs. 2, des § 3 Abs. 4, des § 4 Abs. 1, des § 5 Abs. 1 und 3, des § 6 Abs. 2, des § 7a, des § 8 Abs. 2, des § 9 Abs. 1, des § 10 Abs. 1 und 3, des § 11 Abs. 2 und 3, des § 11b Abs. 1 und 2, des § 11c Abs. 1, des § 11d Abs. 1 und 3, des § 11e Abs. 2 und 3, des § 13 Abs. 7, des § 15 Abs. 4, des § 16 Abs. 1 und 2, des § 18 Abs. 2, des § 19 Abs. 1, des § 20 Abs. 1 und 4 und des § 21 Abs. 1 und 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 68/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.

(15) In der Fassung der StPOG-Novelle 2016, LGBl. Nr. 60/2016, treten in Kraft:

(16) In der Fassung der StPOG-Novelle 2017, LGBl. Nr. 81/2017, treten in Kraft:

(17) In der Fassung des Steiermärkischen Bildungsreformgesetzes 2018, LGBl. Nr. 72/2018, treten in Kraft:

(18) In der Fassung der StPOG-Novelle 2019, LGBl. Nr. 21/2019, treten das Inhaltsverzeichnis, § 1b und § 24c mit 2. September 2018 in Kraft.

(19) In der Fassung des Steiermärkischen Pädagogikpaket-Ausführungsgesetzes 2019, LGBl. Nr. 60/2019, treten in Kraft:

(20) In der Fassung der Steiermärkischen Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz-Novelle 2020, LGBl. Nr. 69/2020, tritt § 17 Abs. 3 mit 2. September 2020 in Kraft.

(21) In der Fassung des Steiermärkischen Schulrechtsänderungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 49/2022, treten das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des ersten Abschnitts und § 1c mit 1. Juli 2022 in Kraft.

(22) In der Fassung des Steiermärkischen Schulrechtsänderungsgesetzes 2023, LGBl. Nr. 93/2023, treten § 1 Abs. 1a und 7, § 1c Abs. 1 und § 11b Abs. 2 mit 1. September 2023 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/2004, LGBl. Nr. 101/2006, LGBl. Nr. 95/2008, LGBl. Nr. 72/2009, LGBl. Nr. 43/2010, LGBl. Nr. 84/2011, LGBl. Nr. 81/2012, LGBl. Nr. 67/2013, LGBl. Nr. 68/2014, LGBl. Nr. 60/2016, LGBl. Nr. 81/2017, LGBl. Nr. 72/2018, LGBl. Nr. 60/2019, LGBl. Nr. 69/2020, LGBl. Nr. 49/2022, LGBl. Nr. 93/2023

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel§ 25
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Organisation, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 25 Zeitliche Geltung
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 26 StPOG in einfachen Worten?

§ 26 StPOG beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 5. Oktober 2023 bis laufend.

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Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
5. Oktober 2023
Fassung seit
5. Oktober 2023
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 23:09
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