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Experte: Internationale Trendwende am Kapitalmarkt in Richtung „Green Investments“

Wie der Klimawandel den Kapitalmarkt beeinflusst

Wien (OTS)

 „Der Klimawandel bedeutet für den Kapitalmarkt eine massive Veränderung auf der Nachfrageseite und führt zu einer internationalen Trendwende“

Dr. Peter Wagesreiter, Rechtsanwalt und Partner bei HSP.law

Am Kapitalmarkt gehe es für Anleger nicht mehr nur um Profit, sondern auch um die Frage, welche sozialen und ökologischen Folgen ein Investment haben kann. Auch für Unternehmen werde es daher zunehmend relevanter, Nachhaltigkeitsbelange zu beachten und darüber zu berichten, um auch weiterhin für Anleger attraktiv zu sein, meint Dr. Wagesreiter weiter.

Gegenwärtig gebe es mehr Angebote an „Green Investments“ als je zuvor, Banken versichern immer häufiger, das Geld ihrer Kunden in nachhaltigen Investments anzulegen und Investmentfonds verzichten zunehmend auf Beteiligungen an Unternehmen, die ihre Gewinne mit fossilen Energieträgern erwirtschaften oder in umweltschädlichen Branchen tätig sind, so Dr. Wagesreiter.

Vor allem lässt sich dieser internationale Trend daran erkennen, dass dem Thema Environmental, Social and Corporate Governance (ESG) wachsende Bedeutung zukommt. So werden etwa an der Börse in Hongkong nur mehr Unternehmen gelistet, die den ESG-Anforderungen entsprechen und entsprechende ESG-Reports veröffentlichen. Auf europäischer Ebene sieht beispielsweise das deutsche Vergaberecht vor, bei der Vergabe von Aufträgen und Subventionen besonders solche Unternehmen zu fördern, die ihrer sozialen und umweltbezogenen Verantwortung nachkommen. Genau aus diesen Gründen wird es für Unternehmen immer relevanter, bei der eigenen Ausrichtung auch Nachhaltigkeitsbelange miteinzubeziehen und darüber zu berichten.

„Damit ist es bei der Geldanlage heute möglich, klimafreundlich zu agieren, indem man in nachhaltige Unternehmen investiert. Bei der Suche nach diesen Unternehmen sind ESG-Reports ein wichtiger Indikator“

Dr. Wagesreiter

Die zunehmende Bedeutung der nichtfinanziellen Berichterstattung zeigt sich auch daran, dass diese auf EU-Ebene durch die NFI-Richtlinie (RL 2014/95/EU ) eine große Reform erfahren hat, die dazu geführt hat, dass die Berichtspflichten wesentlich erweitert wurden. In Österreich erfolgte die Umsetzung der NFI-RL durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), mit dem der Begriff der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch hierzulande endgültig Einzug in den juristischen Sprachgebrauch gefunden hat. Durch die damit einhergehende Neufassung der §§ 243b und 267a UGB wurde eine vermehrte Integration von ESG-Risiken in die unternehmerische Berichterstattung sichergestellt. Demnach sind bestimmte österreichische Unternehmen und Konzerne verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent Rechenschaft – in Form einer (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichterstattung – abzulegen. Obwohl die Verpflichtung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nur große Unternehmen von öffentlichem Interesse betrifft, werden solche Berichte zunehmend auch für andere Unternehmen relevant.

 „Durch das ESG-Reporting erhält man eine Bestandsaufnahme zur Nachhaltigkeit des Unternehmens und durch die sich daraus ergebenden Verbesserungen kann ein Unternehmen auch für Investments attraktiver gemacht werden.“

Rechtsanwalt Dr. Wagesreiter

Begleitet werden diese Regelungen auch von internationalen Rechtsakten. Besonderer Erwähnung in diesem Zusammenhang bedürfen die Standards der Global Reporting Initiative (GRI), das am meisten angewandte Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Neben den universellen Standards (GRI 100) finden sich auch noch themenspezifische Standards der Global Reporting Initiative für Ökonomie, Ökologie und Soziales (GRI 200-400). Eine konsistente Berichterstattung nach den GRI-Standards erfüllt daher auch die gesetzlichen Anforderungen der §§ 243b und 267a UGB, sofern dabei auch über Risiken berichtet wird. Außerdem existiert eine Reihe weiterer Rahmenwerke, die sich aber im Unterschied zu den GRI-Standards weniger darauf fokussieren, eine konkrete Leitlinie für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu bilden. Sie verfolgen eher das Ziel, bei der Konzeption einer Corporate Social Responsibilty Compliance zu untersützen. In diesem Zusammenhang nennenswert sind Sustainable Development Goals (SDGs) und der Global Compact der Vereinten Nationen sowie die Leitlinien für Multinationale Unternehmen der OECD und der ISO 26000.

Im Kern widmen sich ESG-Berichte Umwelt-, Sozial- und Governancebelangen. Unternehmen haben dabei Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu machen. Neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells haben sie auch Angaben zu Due Diligence Prozessen zu enthalten. Ziel dabei ist es, die für das Unternehmen wesentlichen Risiken zu identifizieren und zu beschreiben, mit welchen Handlungen diese minimiert werden können. Einer der wichtigsten Schritte dabei ist die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse, die als Grundlage für die Identifizierung und Abgrenzung von erforderlichen Berichtsinhalten dient. Miteinzubeziehen sind die sozialen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen, die das Geschäft des Unternehmens auf nicht-finanzielle Belange hat. Da die Informationen „kontextbezogen“ bewertet werden, sind auch die Interessen der Stakeholder eines Unternehmens elevant. Stakeholder spielen eine essenzielle Rolle bei der Wesentlichkeitsanalyse, da durch ihre Befragung die für das jeweilige Geschäftsmodell relevanten Themen ermittelt werden können.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend an Bedeutung gewinnt.

„Bei unseren Mandanten merken wir, dass Sustainability-Linked Bonds mehr und mehr in den Fokus rücken und die Beachtung von ESG-Kriterien zu einem ausschlaggebenden Kriterium für oder gegen Investitionen gemacht werden.“,

so Dr. Wagesreiter über die aktuelle Situation an der Börse.

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