Traditionell wird unter Korruption der Missbrauch eines öffentlichen Amtes zu privatem Vorteil verstanden. Den Kernbereich dieses Verständnisses von Korruption bildet daher die Bestechlichkeit von Organen mit öffentlichen Funktionen (Amtsträger, wie z.B. Politiker, Beamte, Richter, Polizisten, Bedienstete der Finanzämter und Zollbehörden usw.) – sei es für Entscheidungen, auf die unabhängig von der Zuwendung ein Anspruch bestehen würde, sei es für das Erlangen von rascheren oder sonst bevorzugten Entscheidungen oder für Entscheidungen, auf die inhaltlich kein Anspruch bestehen würde.
Seit den späten 1990er Jahren gehen Europarat, EU-Kommission und UNO von der breiteren Definition als „Machtmissbrauch zur Erlangung privater Vorteile“ aus, die sowohl den öffentlichen wie den privaten Sektor erfasst. Die OECD betont den wettbewerbsverzerrenden Aspekt von Korruption im (internationalen) Geschäftsverkehr.
Quelle
- https://www.justiz.gv.at/file/2c948485398b9b2a013c6764c78f2bfb.de.0/korrstraeg_fibel_webversion.pdf, zuletzt abgerufen am 09.04.2020
- https://btp.at/