Staatsverträge

Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

Internationaler Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft samt Anlagen und Erklärung

Vertrag – MultilateralFassung seit 2. Februar 2006RIS-Stand 7. Februar 2024

RIS-Gesetzesnummer 20004820 · BGBl. III Nr. 98/2006 · 89/03 Gesundheit · Original im RIS öffnen

Art. 9

Art. 9 Artikel 9 – Rechte der Bauern

Fassung: 2. Februar 2006 bis laufend

TEIL III- RECHTE DER BAUERN

Artikel 9 – Rechte der Bauern

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
5. Januar 2018
Fassung seit
2. Februar 2006
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 00:35
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Verweise

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