Art. 17
Art. 17 Artikel 17 – Globales Informationssystem für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Fassung: 2. Februar 2006 bis laufend
Artikel 17 – Globales Informationssystem für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelTEIL V – UNTERSTÜTZENDE BESTANDTEILE
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 5. Januar 2018
- Fassung seit
- 2. Februar 2006
- Fassung bis
- laufend
Frühere Fassungen
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Was sich geändert hat
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