Art. 5
Art. 5 Artikel 5 – Erhaltung, Exploration, Sammlung, Charakterisierung, Evaluierung und Dokumentation der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Fassung: 2. Februar 2006 bis laufend
Artikel 5 – Erhaltung, Exploration, Sammlung, Charakterisierung, Evaluierung und Dokumentation der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 5. Januar 2018
- Fassung seit
- 2. Februar 2006
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 00:35
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