Art. 7a
Art. 7a Schüler
Fassung: 1. September 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 7a Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)?
- KernaussageArt. 7a Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) behandelt "Schüler" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien).
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens für indische Staatsangehörige bestehenden Möglichkeiten für den Aufenthalt zum...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Schüler
(1) Die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens für indische Staatsangehörige bestehenden Möglichkeiten für den Aufenthalt zum Zweck des Besuchs einer nach österreichischem Recht anerkannten Schule (z. B. öffentliche Schule, Privatschule oder öffentliche oder private Erwachsenenbildungseinrichtung mit Öffentlichkeitsrecht) sind in einem unverbindlichen Erläuternden Schreiben der österreichischen Vertragspartei dargelegt, welches der Indischen Vertragspartei übermittelt wurde.
(2) Die österreichische Vertragspartei erklärt, dass ein Aufenthaltstitel für Schüler im Allgemeinen einen befristeten Aufenthalt zum Zwecke des Schulbesuchs in Österreich ermöglicht.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 7a Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) in einfachen Worten?
Art. 7a Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) behandelt "Schüler" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Was bedeutet Öffentlichkeitsrecht?
Öffentlichkeitsrecht bezeichnet im Schulrecht die staatliche Anerkennung bestimmter Wirkungen einer Schule, etwa im Zusammenhang mit Zeugnissen und Schulbesuch. Maßgeblich bleibt die konkrete gesetzliche Regelung im RIS.
Gilt Art. 7a Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) auch für Privatschulen?
Der Wortlaut nennt öffentliche Schulen und Schulen, die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet sind. Eine Privatschule ist daher nicht automatisch erfasst; entscheidend ist, ob sie Öffentlichkeitsrecht hat und welche weiteren Spezialregeln gelten.
Hat die Bestimmung Bezug zur Schulpflicht?
Wenn Schulpflicht im Text oder in den Verweisen vorkommt, kann die Bestimmung für Schulbesuch, häuslichen Unterricht oder Pflichten von Erziehungsberechtigten Bedeutung haben.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 30. August 2023
- Fassung seit
- 1. September 2023
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 28. August 2026 19:26
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