Staatsverträge

Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität

Vertrag – IndienFassung seit 1. September 2023RIS-Stand 30. August 2023

RIS-Gesetzesnummer 20012341 · BGBl. III Nr. 127/2023 · 49/01 Flüchtlinge · Original im RIS öffnen

Art. 7a

Art. 7a Schüler

Fassung: 1. September 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 7a Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)?

  • KernaussageArt. 7a Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) behandelt "Schüler" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien).
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens für indische Staatsangehörige bestehenden Möglichkeiten für den Aufenthalt zum...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Schüler

(1) Die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens für indische Staatsangehörige bestehenden Möglichkeiten für den Aufenthalt zum Zweck des Besuchs einer nach österreichischem Recht anerkannten Schule (z. B. öffentliche Schule, Privatschule oder öffentliche oder private Erwachsenenbildungseinrichtung mit Öffentlichkeitsrecht) sind in einem unverbindlichen Erläuternden Schreiben der österreichischen Vertragspartei dargelegt, welches der Indischen Vertragspartei übermittelt wurde.

(2) Die österreichische Vertragspartei erklärt, dass ein Aufenthaltstitel für Schüler im Allgemeinen einen befristeten Aufenthalt zum Zwecke des Schulbesuchs in Österreich ermöglicht.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuSchulpflicht und Teilnahme, Verfahren und Zuständigkeit, Organisation
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 7a Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) in einfachen Worten?

Art. 7a Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) behandelt "Schüler" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Was bedeutet Öffentlichkeitsrecht?

Öffentlichkeitsrecht bezeichnet im Schulrecht die staatliche Anerkennung bestimmter Wirkungen einer Schule, etwa im Zusammenhang mit Zeugnissen und Schulbesuch. Maßgeblich bleibt die konkrete gesetzliche Regelung im RIS.

Gilt Art. 7a Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) auch für Privatschulen?

Der Wortlaut nennt öffentliche Schulen und Schulen, die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet sind. Eine Privatschule ist daher nicht automatisch erfasst; entscheidend ist, ob sie Öffentlichkeitsrecht hat und welche weiteren Spezialregeln gelten.

Hat die Bestimmung Bezug zur Schulpflicht?

Wenn Schulpflicht im Text oder in den Verweisen vorkommt, kann die Bestimmung für Schulbesuch, häuslichen Unterricht oder Pflichten von Erziehungsberechtigten Bedeutung haben.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
30. August 2023
Fassung seit
1. September 2023
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
28. August 2026 19:26
Frühere Fassungen

Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.