Staatsverträge

Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität

Vertrag – IndienFassung seit 1. September 2023RIS-Stand 30. August 2023

RIS-Gesetzesnummer 20012341 · BGBl. III Nr. 127/2023 · 49/01 Flüchtlinge · Original im RIS öffnen

Art. 6

Art. 6 Working Holiday

Fassung: 1. September 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 6 Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)?

  • KernaussageArt. 6 Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) behandelt "Working Holiday" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Vertragsparteien beabsichtigen, parallel dazu ein Working Holiday Programm zwischen Österreich und Indien zu vereinbaren, um...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Working Holiday

Die Vertragsparteien beabsichtigen, parallel dazu ein Working Holiday Programm zwischen Österreich und Indien zu vereinbaren, um jungen Staatsbürgern wechselseitig die Möglichkeit zu geben, die Kultur und Lebensweise des jeweils anderen Landes im Rahmen eines Ferienaufenthalts kennenzulernen, wobei Beschäftigung und Bildung sich beiläufig ergeben und nicht der primäre Anlass für den Besuch sind.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuSchulpflicht und Teilnahme, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 6 Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) in einfachen Worten?

Art. 6 Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) behandelt "Working Holiday" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2023 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
30. August 2023
Fassung seit
1. September 2023
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 12:22
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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Verweise

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