Anl. 4
Anl. 4 Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge im internationalen Verkehr
Fassung: 28. September 2021 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 4 Abkommen über den Straßenverkehr?
- KernaussageAnl. 4 Abkommen über den Straßenverkehr behandelt "Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge im internationalen Verkehr" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 1. Das Unterscheidungszeichen muß sich aus einem bis drei lateinischen großen Buchstaben zusammensetzen. Die Buchstaben müssen...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge im internationalen Verkehr
1. Das Unterscheidungszeichen muß sich aus einem bis drei lateinischen großen Buchstaben zusammensetzen. Die Buchstaben müssen mindestens 80 mm (3,1 Zoll) hoch sein und eine Strichstärke von mindestens 10 mm (0,4 Zoll) haben. Die Buchstaben müssen schwarz auf einer weißen elliptischen Fläche aufgemalt sein, deren Hauptachse waagrecht liegt.
2. Besteht das Unterscheidungszeichen aus drei Buchstaben, so muß die Ellipse mindestens 240 mm (9,4 Zoll) breit und 145 mm (5,7 Zoll) hoch sein. Die Breite kann auf 175 mm (6,9 Zoll) und die Höhe auf 115 mm (4,5 Zoll) verkleinert werden, wenn das Zeichen weniger als drei Buchstaben hat.
Bei den Unterscheidungszeichen der Krafträder [Motorräder] kann die Breite der Ellipse auf 175 mm (6,9 Zoll) und die Höhe auf 115 mm (4,5 Zoll) vermindert werden, unabhängig davon, ob das Zeichen aus einem, zwei oder drei Buchstaben besteht.
3. Die Unterscheidungszeichen für die einzelnen Staaten und Gebiete sind:
Australien
AUS
Österreich
A
(Anm.: Bangladesch
BD)
(Anm.: Barbados
BDS)
Belgien
B
Belgisch-Kongo
CB
Ruanda-Urundi
RU
(Anm.: Botsuana
BW)
Brasilien
BR
Bulgarien
BG
Burma
BUR
Kambodscha
K (Anm.: KH)
Kanada
CDN
Ceylon
CL
Chile
RCH
China
RC
Costa Rica
CR
Tschechoslowakei
CS
Dänemark
DK
(Anm.: Färöer-Inseln
FO)
(Anm.: Dahomey
DH)
Dominikanische Republik
DOM
Malaya (Anm.: Malaysia)
PTM (Anm.: MAL)
(Anm.: Fidschi
FJI)
Finnland
SF
Frankreich
F
Andorra
AND
Ghana
GH
(Anm.: Griechenland
GR)
Guatemala
GCA
Haiti
RH
Ungarn
H
Island
IS
Indien
IND
Indonesien
RI
Iran
IR
Israel
IL
Italien
I
Jordanien
JOR
(Anm.: Kirgisistan
KG)
(Anm.: Republik Korea
ROK)
Laos
LAO
Libanon
RL
Luxemburg
L
Mexiko
MEX
Monaco
MC
Marokko
MA
(Anm.: Namibia
NAM)
Niederlande
NL
Neu-Guinea
NGN
Surinam
SME
Niederländische Antillen
NA
Neuseeland
NZ
(Anm.: Westsamoa
WS)
Nicaragua
NIC
(Anm.: Niger
NIG)
Norwegen
N
Pakistan
PAK
(Anm.: Papua-Neuguinea
PNG)
Peru
PE
Philippinen
PI
Polen
PL
Portugal
P
(Anm.: Rumänien
R)
Spanien
E
Schweden
S
Schweiz
CH
Thailand
T
Tunesien
TN
Türkei
TR
Südafrikanische Union
ZA
Sowjetunion
SU
Vereinigte Arabische Republik
Ägypten
ET
Syrien
SYR
Großbritannien
UK
Alderney
GBA
Guernsey
GBG
Jersey
GBJ
Aden
ADN
Bahama Inseln
BS
Barbados
BDS
Basutoland
BL
Betschuanaland
BP
Britisch-Honduras
BH
Brunei
BRU
Cypern
CY
Gambien
WAG
Gibraltar
GBZ
Hongkong
HK
Jamaika
JA
Kenya
EAK
Malta
GBY
Mauritius
MS
Nigerien
WAN
Nord-Borneo (inkl. Labuan)
CNB
Nordrhodesien
RNR
Nyassaland
RNY
Sarawak
SK
Seyschellen
SY
Sierra Leone
WAL
Singapur
SGP
Somaliland
SP
Südrhodesien
RSR
Swaziland
SD
Tanganyika
EAT
Trinidad
TD
Uganda
EAU
(Anm.: Insel Man
GBM)
Inseln vor dem Winde
Grenada
WG
St. Lucia
WL
St. Vincent
WV
Sansibar
EAZ
Vereinigte Staaten von Amerika
USA
Uruguay
U
Vatikan
V
Venezuela
YV
Vietnam
VN
Jugoslawien
YU
Jeder Staat, der es nicht vorher getan hat, muß bei der Unterzeichnung oder Ratifikation dieses Abkommens oder beim Beitritt dem Generalsekretär das von ihm gewählte Unterscheidungszeichen bekanntgeben.
4. Befindet sich das Unterscheidungszeichen auf einem besonderen Schild, so muß das Schild im Lot oder annähernd im Lot und senkrecht zum Mittellängsschnitt des Fahrzeuges angebracht sein. Ist das Unterscheidungszeichen unmittelbar auf der Fahrzeugwand angebracht oder aufgemalt, so muß es sich auf einer lotrechten oder annähernd im Lot stehenden Fläche der Rückseite des Fahrzeuges befinden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 4 Abkommen über den Straßenverkehr in einfachen Worten?
Anl. 4 Abkommen über den Straßenverkehr behandelt "Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge im internationalen Verkehr" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 28. September 2021 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 6. August 2021
- Fassung seit
- 28. September 2021
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 00:02
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. III Nr. 119/2021 (K – Geltungsbereich A)
- BGBl. III Nr. 36/2020 (K – Geltungsbereich A)
- BGBl. III Nr. 37/2016 (K – Geltungsbereich P)
- BGBl. III Nr. 36/2016 (K – Geltungsbereich A)
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