Staatsverträge

Abkommen über den Straßenverkehr

(Übersetzung) KONFERENZ DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DEN STRASSEN- UND KRAFTFAHRZEUGVERKEHR ABKOMMEN ÜBER DEN STRASSENVERKEHR *)

Vertrag – MultilateralFassung seit 28. September 2021RIS-Stand 23. Januar 2024

RIS-Gesetzesnummer 10011286 · BGBl. Nr. 222/1955 · 99/01 Straßenverkehr · Original im RIS öffnen

Anl. 4

Anl. 4 Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge im internationalen Verkehr

Fassung: 28. September 2021 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 4 Abkommen über den Straßenverkehr?

  • KernaussageAnl. 4 Abkommen über den Straßenverkehr behandelt "Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge im internationalen Verkehr" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 1. Das Unterscheidungszeichen muß sich aus einem bis drei lateinischen großen Buchstaben zusammensetzen. Die Buchstaben müssen...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge im internationalen Verkehr

1. Das Unterscheidungszeichen muß sich aus einem bis drei lateinischen großen Buchstaben zusammensetzen. Die Buchstaben müssen mindestens 80 mm (3,1 Zoll) hoch sein und eine Strichstärke von mindestens 10 mm (0,4 Zoll) haben. Die Buchstaben müssen schwarz auf einer weißen elliptischen Fläche aufgemalt sein, deren Hauptachse waagrecht liegt.

2. Besteht das Unterscheidungszeichen aus drei Buchstaben, so muß die Ellipse mindestens 240 mm (9,4 Zoll) breit und 145 mm (5,7 Zoll) hoch sein. Die Breite kann auf 175 mm (6,9 Zoll) und die Höhe auf 115 mm (4,5 Zoll) verkleinert werden, wenn das Zeichen weniger als drei Buchstaben hat.

Bei den Unterscheidungszeichen der Krafträder [Motorräder] kann die Breite der Ellipse auf 175 mm (6,9 Zoll) und die Höhe auf 115 mm (4,5 Zoll) vermindert werden, unabhängig davon, ob das Zeichen aus einem, zwei oder drei Buchstaben besteht.

3. Die Unterscheidungszeichen für die einzelnen Staaten und Gebiete sind:

Australien

AUS

Österreich

A

(Anm.: Bangladesch

BD)

(Anm.: Barbados

BDS)

Belgien

B

Belgisch-Kongo

CB

Ruanda-Urundi

RU

(Anm.: Botsuana

BW)

Brasilien

BR

Bulgarien

BG

Burma

BUR

Kambodscha

K (Anm.: KH)

Kanada

CDN

Ceylon

CL

Chile

RCH

China

RC

Costa Rica

CR

Tschechoslowakei

CS

Dänemark

DK

(Anm.: Färöer-Inseln

FO)

(Anm.: Dahomey

DH)

Dominikanische Republik

DOM

Malaya (Anm.: Malaysia)

PTM (Anm.: MAL)

(Anm.: Fidschi

FJI)

Finnland

SF

Frankreich

F

Andorra

AND

Ghana

GH

(Anm.: Griechenland

GR)

Guatemala

GCA

Haiti

RH

Ungarn

H

Island

IS

Indien

IND

Indonesien

RI

Iran

IR

Israel

IL

Italien

I

Jordanien

JOR

(Anm.: Kirgisistan

KG)

(Anm.: Republik Korea

ROK)

Laos

LAO

Libanon

RL

Luxemburg

L

Mexiko

MEX

Monaco

MC

Marokko

MA

(Anm.: Namibia

NAM)

Niederlande

NL

Neu-Guinea

NGN

Surinam

SME

Niederländische Antillen

NA

Neuseeland

NZ

(Anm.: Westsamoa

WS)

Nicaragua

NIC

(Anm.: Niger

NIG)

Norwegen

N

Pakistan

PAK

(Anm.: Papua-Neuguinea

PNG)

Peru

PE

Philippinen

PI

Polen

PL

Portugal

P

(Anm.: Rumänien

R)

Spanien

E

Schweden

S

Schweiz

CH

Thailand

T

Tunesien

TN

Türkei

TR

Südafrikanische Union

ZA

Sowjetunion

SU

Vereinigte Arabische Republik

Ägypten

ET

Syrien

SYR

Großbritannien

UK

Alderney

GBA

Guernsey

GBG

Jersey

GBJ

Aden

ADN

Bahama Inseln

BS

Barbados

BDS

Basutoland

BL

Betschuanaland

BP

Britisch-Honduras

BH

Brunei

BRU

Cypern

CY

Gambien

WAG

Gibraltar

GBZ

Hongkong

HK

Jamaika

JA

Kenya

EAK

Malta

GBY

Mauritius

MS

Nigerien

WAN

Nord-Borneo (inkl. Labuan)

CNB

Nordrhodesien

RNR

Nyassaland

RNY

Sarawak

SK

Seyschellen

SY

Sierra Leone

WAL

Singapur

SGP

Somaliland

SP

Südrhodesien

RSR

Swaziland

SD

Tanganyika

EAT

Trinidad

TD

Uganda

EAU

(Anm.: Insel Man

GBM)

Inseln vor dem Winde

Grenada

WG

St. Lucia

WL

St. Vincent

WV

Sansibar

EAZ

Vereinigte Staaten von Amerika

USA

Uruguay

U

Vatikan

V

Venezuela

YV

Vietnam

VN

Jugoslawien

YU

Jeder Staat, der es nicht vorher getan hat, muß bei der Unterzeichnung oder Ratifikation dieses Abkommens oder beim Beitritt dem Generalsekretär das von ihm gewählte Unterscheidungszeichen bekanntgeben.

4. Befindet sich das Unterscheidungszeichen auf einem besonderen Schild, so muß das Schild im Lot oder annähernd im Lot und senkrecht zum Mittellängsschnitt des Fahrzeuges angebracht sein. Ist das Unterscheidungszeichen unmittelbar auf der Fahrzeugwand angebracht oder aufgemalt, so muß es sich auf einer lotrechten oder annähernd im Lot stehenden Fläche der Rückseite des Fahrzeuges befinden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 4 Abkommen über den Straßenverkehr in einfachen Worten?

Anl. 4 Abkommen über den Straßenverkehr behandelt "Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge im internationalen Verkehr" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 28. September 2021 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
6. August 2021
Fassung seit
28. September 2021
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 00:02
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. III Nr. 119/2021 (K – Geltungsbereich A)
  • BGBl. III Nr. 36/2020 (K – Geltungsbereich A)
  • BGBl. III Nr. 37/2016 (K – Geltungsbereich P)
  • BGBl. III Nr. 36/2016 (K – Geltungsbereich A)

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