§ 17
§ 17 In-Kraft-Treten
Fassung: 13. Oktober 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 17 ZLZV 2005?
- Kernaussage§ 17 ZLZV 2005 behandelt "In-Kraft-Treten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 15. Dezember 2005 in Kraft.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
In-Kraft-Treten
§ 17. (1) Diese Verordnung tritt mit 15. Dezember 2005 in Kraft.
(2) Die Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung (ZLZV 1993), BGBl. Nr. 738/1993, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 224/2002, tritt mit Ablauf des 14. Dezember 2005 außer Kraft.
(3) § 4 und § 16 samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 19/2007 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(4) § 3, § 4 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2, § 10 Abs. 3, § 12 Abs. 1 und § 18 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 144/2010 treten mit 25. Mai 2010 in Kraft.
(5) § 1 Abs. 1, 2 und 4, § 2, § 3 Abs. 1 und 3, § 4 Abs. 1 bis 3, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 7 Abs. 3, 6 und 7 § 8, § 10 Abs. 2, 3 und 4, die Abschnittsüberschrift nach § 11, § 12, § 16 samt Überschrift sowie die Überschrift zu Teil 2 der Anlage C, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 378/2022, treten mit 15. Oktober 2022 in Kraft. Gleichzeitig treten § 13 und der Teil 1 der Anlage C außer Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 17 ZLZV 2005 in einfachen Worten?
§ 17 ZLZV 2005 behandelt "In-Kraft-Treten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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- Zuletzt geändert am
- 13. Oktober 2022
- Fassung seit
- 13. Oktober 2022
- Fassung bis
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 378/2022
- BGBl. II Nr. 19/2007
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