§ 7
§ 7 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Fassung: 22. Juli 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 7 ZEIMV?
- Kernaussage§ 7 ZEIMV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 1. November 2009 in Kraft.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 7. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2009 in Kraft.
(2) Die Anlagen A1, A1a, A2 und A3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 463/2011 sind erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 31. Dezember 2011 anzuwenden.
(3) § 1 und § 2 Abs. 1 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft. § 1 und § 2 Abs. 1 und die Anlagen A1 und A2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 459/2013 sind erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 31. März 2014 anzuwenden.
(4) § 1 Abs. 1a und 2a sowie die Anlage A1a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 459/2013 treten mit Ablauf des 30. September 2014 außer Kraft; sie sind letztmalig auf Meldungen zum Meldestichtag 30. September 2014 anzuwenden.
(5) Die Anlage A1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 393/2016 ist erstmalig auf Meldungen zum Meldestichtag 31. Dezember 2016 anzuwenden.
(6) Die Anlagen A1, A2 und A3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 253/2018 sind erstmalig auf Meldungen zum Meldestichtag 1. Oktober 2018 anzuwenden.
(7) § 5 und die Anlage A1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 328/2020 treten mit 31. Dezember 2020 in Kraft und sind erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 31. Dezember 2020 anzuwenden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 ZEIMV in einfachen Worten?
§ 7 ZEIMV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 22. Juli 2020 bis laufend.
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Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 23. Juli 2020
- Fassung seit
- 22. Juli 2020
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 328/2020
- BGBl. II Nr. 253/2018
- BGBl. II Nr. 393/2016
- BGBl. II Nr. 459/2013
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