Anl. 1
Anl. 1 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Festlegung der Meldungen von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten (Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung – ZEIMV)
Fassung: 31. Dezember 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 ZEIMV?
- KernaussageAnl. 1 ZEIMV behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Festlegung der Meldungen von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten (Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung – ZEIMV)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: A. Bilanz für Zahlungs-/E-Geld-Institute
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Festlegung der Meldungen von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten (Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung – ZEIMV)
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
gemäß § 1 ZEIMV
A. Bilanz für Zahlungs-/E-Geld-Institute
Betrag
AKTIV/PASSIVPOSTEN allgemein
1. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Zentralnotenbanken
2. Forderungen an Kreditinstitute
Hievon: aus Treuhandgeschäften
3. Forderungen an Kunden
Hievon: aus Treuhandgeschäften
Hievon: aus Zahlungsgeschäften
Hievon: Kredite
Restlaufzeit bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 bis 6 Monate
6 bis 12 Monate
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
6. Beteiligungen
7. Anteile an verbundenen Unternehmen
8. Immaterielle Vermögensgegenstände
9. Sachanlagen
10. Anteile an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
11. Sonstige Vermögensgegenstände
12. Gezeichnetes Kapital das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist
13. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Hievon: aus Treuhandgeschäften
14. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Nichtbanken)
Hievon: aus Treuhandgeschäften
15. Sonstige Verbindlichkeiten
16. Rückstellungen
17. Gezeichnetes Kapital
18. Kapitalrücklagen
19. Gewinnrücklagen
20. Bilanzgewinn/-verlust
21. Summe Aktiva/Passiva
22. Posten unter der Bilanz
Hievon: Kreditrisiken
Hievon: Eventualverbindlichkeiten
B. Gewinn- und Verlustrechnung für Zahlungs-/E-Geld-Institute
Betrag
1. Zinsen und ähnliche Erträge insgesamt
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen insgesamt
3. Nettozinsertrag
4. Provisionserträge
Hievon: aus dem Einzahlungsgeschäft
Hievon: aus dem Auszahlungsgeschäft
Hievon: aus dem Lastschriftgeschäft
Hievon: aus dem Zahlungskartengeschäft
Hievon: aus dem Überweisungsgeschäft
Hievon: aus dem Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung
Hievon: aus der Ausgabe von Zahlungsinstrumenten (Issuing)
Hievon: aus der Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (Acquiring)
Hievon: aus dem Finanztransfergeschäft
Hievon: aus Zahlungsauslösediensten
Hievon: aus Kontoinformationsdiensten
5. Provisionsaufwendungen
Hievon: aus dem Einzahlungsgeschäft
Hievon: aus dem Auszahlungsgeschäft
Hievon: aus dem Lastschriftgeschäft
Hievon: aus dem Zahlungskartengeschäft
Hievon: aus dem Überweisungsgeschäft
Hievon: aus dem Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung
Hievon: aus der Ausgabe von Zahlungsinstrumenten (Issuing)
Hievon: aus der Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (Acquiring)
Hievon: aus dem Finanztransfergeschäft
Hievon: aus Zahlungsauslösediensten
Hievon: aus Kontoinformationsdiensten
6. Sonstige betriebliche Erträge
7. Betriebserträge
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Hievon: Personalaufwand
Hievon: Sonstige Verwaltungsaufwendungen
9. Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
11. Betriebsaufwendungen
12. Betriebsergebnis
13. Erwartetes Jahres-Betriebsergebnis
14. Erwartete Aufwendungen für Wertberichtigungen/Rückstellungen
15. Erwartete Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen/Rückstellungen
16. Erwartetes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
17. Außerordentliche Erträge
18. Außerordentliche Aufwendungen
19. Erwartetes außerordentliches Ergebnis
20. Erwartete Steuern
21. Erwarteter Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag (-)
22. Rücklagenbewegung1
23. Jahresgewinn/-verlust1
24. Gewinnvortrag/Verlustvortrag1
25. Abgeführte Gewinne1
26. Bilanzgewinn/-verlust1
1Meldung allein zum Jahresende auf Basis geprüfter Daten.
C. Sicherung der Kundengelder
ja/nein
Identnummer2
Variante A
Variante B
2Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen
D. Organisatorische Anforderungen, Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflichten
Vollständige Einhaltung der organisatorischen Anforderungen, Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflichten wurden durch die interne Revision geprüft.
Alle diesbezüglichen Bestimmungen wurden eingehalten.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 ZEIMV in einfachen Worten?
Anl. 1 ZEIMV behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Festlegung der Meldungen von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten (Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung – ZEIMV)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?
Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 31. Dezember 2020 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 23. Juli 2020
- Fassung seit
- 31. Dezember 2020
- Fassung bis
- laufend
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 328/2020
- BGBl. II Nr. 253/2018
- BGBl. II Nr. 393/2016
- BGBl. II Nr. 459/2013
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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