Anl. 2
Anl. 2 Ausweis zur österreichischen Wertpapierfirmengruppe
Fassung: 1. Februar 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 2 WPF-StDMV?
- KernaussageAnl. 2 WPF-StDMV behandelt "Ausweis zur österreichischen Wertpapierfirmengruppe" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: zur Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung – WPF-StDMV
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ausweis zur österreichischen Wertpapierfirmengruppe
Teil I
Grunddaten
Position
Gegenstand
Ausprägung
I.1.
Ausweisart
[1; 2], wobei gilt
(1) „1“ für Erstanzeige;
(2) „2“ für Veränderungsanzeige
I.2.
Datum des Wirksamwerdens
[dd/mm/yy]
Teil II
Daten zur österreichischen Wertpapierfirmengruppe
Position
Gegenstand
Ausprägung
II.1.
Firmenwortlaut der relevanten österreichischen Wertpapierfirma
alphanumerisch
II.2.
Unternehmensname kurz der relevanten österreichischen Wertpapierfirma
alphanumerisch; max. 50 Zeichen
II.3.
Klasse
[Klasse 1-Minus; Klasse 2; Klasse 3; Gruppenkapitaltest]
II.4.
Größenklasse nach Größe und Komplexität
[groß; normal; klein], wobei gilt:
(1) „groß“ ist ein Institut gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 146 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
(2) „klein“ ist ein Institut gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
(3) „normal“ ist ein sonstiges Institut
II.5.
Relevanzklasse nach Systemrelevanz
[G-SRI; SRI; n], wobei gilt:
(1) „G-SRI“ ist ein global Systemrelevantes Institut gemäß § 2 Z 23 BWG;
(2) „SRI“ ist ein Systemrelevantes Institut gemäß § 2 Z 25 BWG;
(3) „n“ ist ein Institut, das weder § 2 Z 23 noch § 2 Z 25 BWG erfüllt
Teil III
Daten zur Rechnungslegung
Position
Gegenstand
Ausprägung
III.1.
Rechnungslegungsstandard
[IFRS; UGB/BWG]
III.2.
Bilanzstichtag
[dd/mm]
Teil IV
Daten zu Risikoansätzen
Position
Gegenstand
Ausprägung
IV.1.
Kreditrisikoansatz
[SA; IRB]
IV.2.
Kreditrisiko-Verbriefungsansatz
[SA; IRB; n/a]
IV.3.
IRB-Ansatz für Kreditrisiko bei Eigenmittelinstrumenten
[IM; PD/LGD; SRW; n/a]
IV.4.
Ansatz für operationelles Risiko
[AMA; ASA; BIA; TSA]
IV.5.
Marktrisikoansatz
[SA; IM, n/a]
IV.6.
IM für Marktrisiko
[(VaR, SVaR); (VaR, SVaR, IRC); (VaR, SVaR, IRC, CT)]
IV.7.
genehmigtes internes Modell für das Kreditrisiko
wobei für die Ausprägungen die Vorgaben gemäß Anlage 1 Teil V gelten.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 2 WPF-StDMV in einfachen Worten?
Anl. 2 WPF-StDMV behandelt "Ausweis zur österreichischen Wertpapierfirmengruppe" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Februar 2023 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. Januar 2023
- Fassung seit
- 1. Februar 2023
- Fassung bis
- laufend
Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Rückverweise
Keine weiteren Verweise verfügbar.