Anl. 1
Anl. 1 Ausweis zur Wertpapierfirma auf Soloebene
Fassung: 1. Februar 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 WPF-StDMV?
- KernaussageAnl. 1 WPF-StDMV behandelt "Ausweis zur Wertpapierfirma auf Soloebene" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: zur Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung – WPF-StDMV
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ausweis zur Wertpapierfirma auf Soloebene
Teil I
Grunddaten
Position
Gegenstand
Ausprägung
I.1.
Ausweisart
[1; 2], wobei gilt
(1) „1“ für Erstanzeige;
(2) „2“ für Veränderungsanzeige
I.2.
Datum des Wirksamwerdens
[dd/mm/yy]
Teil II
Unternehmensdaten
Position
Gegenstand
Ausprägung
II.1.
Firmenwortlaut
alphanumerisch
II.2.
Unternehmensname kurz
alphanumerisch; max. 50 Zeichen
II.3.
Unternehmenscodetyp
[LEI; NC], wobei gilt
(1) „LEI“ für LEI-Code;
(2) „NC“ für Nationaler Code
II.4.
Unternehmenscode
alphanumerisch (gemäß ISO 17442:2012, wenn zutreffend)
II.5.
Klasse
[Klasse 1-Minus; Klasse 2; Klasse 3]
II.6.
Charakterisierung zum Zwecke des Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/2033 und des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
II.7.
Größenklasse nach Größe und Komplexität
[groß; normal; klein], wobei gilt:
(1) „groß“ ist ein Institut gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 146 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
(2) „klein“ ist ein Institut gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
(3) „normal“ ist ein sonstiges Institut
II.8.
Relevanzklasse nach Systemrelevanz
[G-SRI; SRI; n], wobei gilt:
(1) „G-SRI“ ist ein global Systemrelevantes Institut gemäß § 2 Z 23 BWG;
(2) „SRI“ ist ein Systemrelevantes Institut gemäß § 2 Z 25 BWG;
(3) „n“ ist ein Institut, das weder § 2 Z 23 noch § 2 Z 25 BWG erfüllt
II.9.
Verschiedenheit der Sitzstaaten von Unternehmen und Heimatlandaufsichtsbehörde
[j; n]
Teil III
Gruppendaten
Position
Gegenstand
Ausprägung
III.1.
Wertpapierfirmengruppe gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 25 der Verordnung (EU) 2019/2033 unter Aufsicht der FMA gemäß § 38 WPFG
[j; n]
III.2.
Mutterunternehmen gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eines EWR- oder Drittlandinstituts
[j; n]
III.3.
ranghöchstes Unternehmen im EWR
[j; n]
III.4.
ranghöchstes Unternehmen in Österreich
[j; n]
III.5.
Unternehmenscodetyp des obersten Mutterunternehmens im EWR
[LEI; NC], wobei gilt
(1) „LEI“ für LEI-Code;
(2) „NC“ für Nationaler Code
III.6.
Unternehmenscode (LEI-Code oder hilfsweise Nationaler Code) des obersten Mutterunternehmens im EWR
alphanumerisch (gemäß ISO 17442:2012, wenn zutreffend)
III.7.
Mutterunternehmen einer Liquiditätsgruppe gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
[j; n]
III.8.
Unternehmenscodetyp des Mutterunternehmens einer Liquiditätsgruppe
[LEI; NC], wobei gilt
(1) „LEI“ für LEI-Code;
(2) „NC“ für Nationaler Code
III.9.
Unternehmenscode (LEI-Code oder hilfsweise Nationaler Code) des Mutterunternehmens einer Liquiditätsgruppe
alphanumerisch (gemäß ISO 17442:2012, wenn zutreffend)
III.10.
Mutterunternehmen für den Gruppenkapitaltest
[j/n]
III.11.
Unternehmenscodetyp des Mutterunternehmens für den Gruppenkapitaltest
[LEI; NC], wobei gilt
(1) „LEI“ für LEI-Code;
(2) „NC“ für Nationaler Code
III.12.
Unternehmenscode (LEI-Code oder hilfsweise Nationaler Code) des obersten Mutterunternehmens im EWR für den Gruppenkapitaltest
alphanumerisch (gemäß ISO 17442:2012, wenn zutreffend)
Teil IV
Daten zur Rechnungslegung
Position
Gegenstand
Ausprägung
IV.1.
Rechnungslegungsstandard
[IFRS; UGB/BWG]
IV.2.
Bilanzstichtag
[dd/mm]
Teil V
Daten zu Risikoansätzen
Position
Gegenstand
Ausprägung
V.1.
Kreditrisikoansatz
[SA; IRB]
V.2.
Kreditrisiko-Verbriefungsansatz
[SA; IRB; n/a]
V.3.
IRB-Ansatz für Beteiligungspositionen
[IM; PD/LGD; SRW; n/a]
V.4.
Ansatz für operationelles Risiko
[AMA; ASA; BIA; TSA]
V.5.
Marktrisikoansatz
[SA; IM, n/a]
V.6.
IM für Marktrisiko
[(VaR, SVaR); (VaR, SVaR, IRC); (VaR, SVaR, IRC, CT)]
V.7.
genehmigtes internes Modell für das Kreditrisiko
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 WPF-StDMV in einfachen Worten?
Anl. 1 WPF-StDMV behandelt "Ausweis zur Wertpapierfirma auf Soloebene" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. Januar 2023
- Fassung seit
- 1. Februar 2023
- Fassung bis
- laufend
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