§ 2
§ 2 Fachpersonal
Fassung: 1. Januar 1999 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 2 STZ-VO?
- Kernaussage§ 2 STZ-VO behandelt "Fachpersonal" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Im sicherheitstechnischen Zentrum muß geeignetes Fachpersonal zur fachlichen Unterstützung der Sicherheitsfachkräfte bei Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Fachpersonal
§ 2. (1) Im sicherheitstechnischen Zentrum muß geeignetes Fachpersonal zur fachlichen Unterstützung der Sicherheitsfachkräfte bei Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 76 ASchG im erforderlichen Ausmaß beschäftigt werden.
(2) Dem Fachpersonal muß mindestens eine Person mit einer Ausbildung auf dem Gebiet des Maschinenbaus oder der Elektrotechnik und mindestens eine Person mit einer Ausbildung auf dem Gebiet der Chemie oder Biologie angehören. Dies gilt nicht, soweit eine im Zentrum beschäftigte Sicherheitsfachkraft über eine Ausbildung auf dem betreffenden Gebiet verfügt oder der Nachweis erbracht wird, daß eine Zusammenarbeit mit gewerberechtlich befugten Personen bzw. Ziviltechnikern, die über eine Ausbildung auf dem Gebiet des Maschinenbaus oder der Elektrotechnik bzw. auf dem Gebiet der Chemie oder Biologie verfügen, erfolgt.
(3) Als geeignetes Fachpersonal gelten Personen, die
(4) Als Fachpersonal können auch Personen beschäftigt werden, die nachweislich mindestens ein Drittel einer gemäß § 6 der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte (SFK-VO), BGBl. Nr. 277/1995, anerkannten Ausbildung absolviert haben.
(5) Fachpersonal ist in dem zur Unterstützung der Sicherheitsfachkräfte notwendigen Ausmaß zu beschäftigen. Als Mindestausmaß für die Beschäftigung des Fachpersonals gilt die Hälfte der Summe der Normalarbeitszeit der Sicherheitsfachkräfte, mindestens aber insgesamt ein Ausmaß von regelmäßig 38 Stunden wöchentlich.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 STZ-VO in einfachen Worten?
§ 2 STZ-VO behandelt "Fachpersonal" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1999 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 18. Februar 2016
- Fassung seit
- 1. Januar 1999
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 03:52
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- BGBl. II Nr. 210/2013
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