§ 13
§ 13 Schlussbestimmung
Fassung: 21. Dezember 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 13 Sprengelverordnung für den Strafvollzug?
- Kernaussage§ 13 Sprengelverordnung für den Strafvollzug behandelt "Schlussbestimmung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 24/02 Jugendgerichtsbarkeit; 25/02 Strafvollzug
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Schlussbestimmung
§ 13. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 30. April 2013 tritt die Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II Nr. 74/1997 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 305/1998 außer Kraft.
(3) Die §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 3, 7 Abs. 2, 9 Abs. 2 und 11 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 164/2015 treten mit 1. Juli 2015 in Kraft.
(4) Die §§ 6 Abs. 2 und 11 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 435/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
(5) Die §§ 6 Abs. 1 und 2 sowie 11 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 360/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
(6) § 6 Abs. 1 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 607/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
(7) Die §§ 6 Abs. 1 und 2 sowie 11 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 399/2023 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
(8) Die §§ 7 Abs. 1 sowie 11 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 396/2024 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 13 Sprengelverordnung für den Strafvollzug in einfachen Worten?
§ 13 Sprengelverordnung für den Strafvollzug behandelt "Schlussbestimmung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 21. Dezember 2024 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 23. Dezember 2024
- Fassung seit
- 21. Dezember 2024
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 04:29
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 396/2024
- BGBl. II Nr. 399/2023
- BGBl. II Nr. 607/2020
- BGBl. II Nr. 360/2018
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