Verordnungen

Prüfungsordnung AHS-B

Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die Reifeprüfung in den als Sonderform für Berufstätige geführten allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS-B)

VerordnungFassung seit 2. März 2017RIS-Stand 27. Dezember 2024

RIS-Gesetzesnummer 20009819 · BGBl. II Nr. 54/2017 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 297/2024 · 70/06 Schulunterricht · Original im RIS öffnen

§ 12

§ 12 Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“

Fassung: 2. März 2017 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 12 Prüfungsordnung AHS-B?

  • Kernaussage§ 12 Prüfungsordnung AHS-B regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Im Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit drei...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“

§ 12. (1) Im Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit drei Aufgaben, von denen eine Aufgabe eine literarische Themenstellung zu beinhalten hat, schriftlich vorzulegen. Eine der Aufgaben ist zu wählen und vollständig zu bearbeiten. Jede der drei Aufgaben ist in zwei voneinander unabhängige schriftlich zu bearbeitende Teilaufgaben zu unterteilen. Beide Teilaufgaben haben die Kompetenzbereiche „Inhaltsdimension“, „Textstruktur“, „Stil und Ausdruck“ sowie „normative Sprachrichtigkeit“ zu betreffen.

(2) Der Arbeitsumfang der beiden Teilaufgaben hat zirka 900 Wörter und die Arbeitszeit hat 300 Minuten zu betragen.

(3) Die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches ist zulässig. Der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 12 Prüfungsordnung AHS-B in einfachen Worten?

§ 12 Prüfungsordnung AHS-B regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 2. März 2017 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
2. März 2017
Fassung seit
2. März 2017
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 04:55
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 297/2024
  • BGBl. II Nr. 362/2023
  • BGBl. II Nr. 160/2023
  • BGBl. II Nr. 175/2022

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Verweise

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