Anl. 7
Anl. 7 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025)
Fassung: 1. Januar 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 7 PK-FJMV 2025?
- KernaussageAnl. 7 PK-FJMV 2025 behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025)
Angaben zur grenzüberschreitenden Tätigkeit je Tätigkeitsland
Meldeposition
Bezeichnung der Meldeposition
PK.004.03_R0015_C0040
Kategorie der Pensionskasse;
(Pension fund category)
PK.004.03_R0020_C0040
Anzahl der Arbeitgeber;
(Number of sponsoring undertakings)
PK.004.03_R0040_C0040
Verwaltetes Vermögen;
(Total assets)
PK.004.03_R0050_C0040
Deckungs- und Schwankungsrückstellung;
(Technical provisions)
PK.004.03_R0060_C0040
Anwartschaftsberechtigte;
(Active members)
PK.004.03_R0070_C0040
Beitragsfreie Anwartschaftsberechtigte;
(Deferred members)
PK.004.03_R0080_C0040
Leistungsberechtigte;
(Beneficiaries)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 7 PK-FJMV 2025 in einfachen Worten?
Anl. 7 PK-FJMV 2025 behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2025 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. November 2024
- Fassung seit
- 1. Januar 2025
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 322/2024
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