Anl. 6
Anl. 6 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025)
Fassung: 1. Januar 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 6 PK-FJMV 2025?
- KernaussageAnl. 6 PK-FJMV 2025 behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025)
Anwartschafts- und Leistungsberechtigte
1. Abschnitt
Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten
Meldeposition
Bezeichnung der Meldeposition
PK.950.01_R950-100_C950-100
Anwartschafts- und Leistungsberechtigte
PK.950.01_R950-110_C950-100
Anwartschaftsberechtigte
PK.950.01_R950-130_C950-100
Hievon: anwartschaftsberechtigte Frauen
PK.950.01_R950-131_C950-100
Hievon: anwartschaftsberechtigte Männer
PK.950.01_R950-111_C950-100
Hievon: Anwartschaftsberechtigte (leistungsorientierte Pensionszusagen mit unbeschränkter Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers)
PK.950.01_R950-114_C950-100
Hievon: beitragsfreie Anwartschaftsberechtigte (ohne laufende Beitragszahlungen)
PK.950.01_R950-120_C950-100
Leistungsberechtigte
PK.950.01_R950-128_C950-100
Hievon: leistungsberechtigte Frauen
PK.950.01_R950-129_C950-100
Hievon: leistungsberechtigte Männer
PK.950.01_R950-121_C950-100
Hievon: Leistungsberechtigte (leistungsorientierte Pensionszusagen mit unbeschränkter Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers)
2. Abschnitt
Flussgrößen
Meldeposition
Bezeichnung der Meldeposition
PK.950.01_R950-230_C950-100
Neue Anwartschaftsberechtigte im Geschäftsjahr
PK.950.01_R950-231_C950-100
Neue Leistungsberechtigte im Geschäftsjahr
PK.950.01_R950-232_C950-100
Hievon: Neue Leistungsberechtigte in Pension
PK.950.01_R950-233_C950-100
Todesfälle im Geschäftsjahr
PK.950.01_R950-234_C950-100
Austritte mit Anspruch (Unverfallbarkeitsfälle) im Geschäftsjahr
PK.950.01_R950-235_C950-100
Austritte mit Anspruch (Abfindungen) im Geschäftsjahr
PK.950.01_R950-236_C950-100
Austritte ohne Anspruch im Geschäftsjahr
PK.950.01_R950-237_C950-100
Zugänge aus anderen VRG im Geschäftsjahr
PK.950.01_R950-238_C950-100
Abgänge in andere VRG im Geschäftsjahr
PK.950.01_R950-239_C950-100
Sonstige Zu- und Abgänge im Geschäftsjahr
PK.950.01_R950-240_C950-100
Hievon: Sonstige Zugänge im Geschäftsjahr
PK.950.01_R950-241_C950-100
Hievon: Sonstige Abgänge im Geschäftsjahr
3. Abschnitt
Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigte – konsortialgeführt
Meldeposition
Bezeichnung der Meldeposition
PK.950.01_R950-300_C950-100
Anwartschafts- und Leistungsberechtigte – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-310_C950-100
Anwartschaftsberechtigte – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-330_C950-100
Hievon: anwartschaftsberechtigte Frauen – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-331_C950-100
Hievon: anwartschaftsberechtigte Männer – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-311_C950-100
Hievon: Anwartschaftsberechtigte – konsortialgeführt (leistungsorientierte Pensionszusagen mit unbeschränkter Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers)
PK.950.01_R950-314_C950-100
Hievon: beitragsfreie Anwartschaftsberechtigte – konsortialgeführt (ohne laufende Beitragszahlungen)
PK.950.01_R950-320_C950-100
Leistungsberechtigte – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-328_C950-100
Hievon: leistungsberechtigte Frauen – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-329_C950-100
Hievon: leistungsberechtigte Männer – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-321_C950-100
Hievon: Leistungsberechtigte – konsortialgeführt (leistungsorientierte Pensionszusagen mit unbeschränkter Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers)
4. Abschnitt
Flussgrößen – konsortialgeführt
Meldeposition
Bezeichnung der Meldeposition
PK.950.01_R950-340_C950-100
Neue Anwartschaftsberechtigte im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-341_C950-100
Neue Leistungsberechtigte im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-342_C950-100
Hievon: Neue Leistungsberechtigte in Pension – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-343_C950-100
Todesfälle im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-344_C950-100
Austritte mit Anspruch (Unverfallbarkeitsfälle) im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-345_C950-100
Austritte mit Anspruch (Abfindungen) im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-346_C950-100
Austritte ohne Anspruch im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-347_C950-100
Zugänge aus anderen VRG im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-348_C950-100
Abgänge in andere VRG im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-349_C950-100
Sonstige Zu- und Abgänge im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
PK.950.01_R950-350_C950-100
Hievon: Sonstige Zugänge im Geschäftsjahr
PK.950.01_R950-351_C950-100
Hievon: Sonstige Abgänge im Geschäftsjahr
5. Abschnitt
Sonstige Angaben zu Anwartschafts- und Leistungsberechtigten
Meldeposition
Bezeichnung der Meldeposition
PK.950.01_R950-602_C950-100
Anzahl der Anwartschaftsberechtigten, die maximal 30 Jahre alt sind
PK.950.01_R950-604_C950-100
Anzahl der Anwartschaftsberechtigten, die älter als 30 aber maximal 40 Jahre alt
PK.950.01_R950-606_C950-100
Anzahl der Anwartschaftsberechtigten, die älter als 40 aber maximal 50 Jahre alt sind
PK.950.01_R950-608_C950-100
Anzahl der Anwartschaftsberechtigten, die älter als 50 aber maximal 60 Jahre alt sind
PK.950.01_R950-610_C950-100
Anzahl der Anwartschaftsberechtigten, die älter als 60 aber maximal 70 Jahre alt sind
PK.950.01_R950-612_C950-100
Anzahl der Anwartschaftsberechtigten, die älter als 70 Jahre sind
PK.950.01_R950-614_C950-100
Anzahl der Leistungsberechtigten, die maximal 30 Jahre alt sind
PK.950.01_R950-616_C950-100
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 30 aber maximal 40 Jahre alt sind
PK.950.01_R950-618_C950-100
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 40 aber maximal 50 Jahre alt sind
PK.950.01_R950-620_C950-100
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 50 aber maximal 60 Jahre alt sind
PK.950.01_R950-622_C950-100
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 60 aber maximal 70 Jahre alt sind
PK.950.01_R950-624_C950-100
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 70 aber maximal 80 Jahre alt sind
PK.950.01_R950-626_C950-100
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 80 aber maximal 90 Jahre alt sind
PK.950.01_R950-628_C950-100
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 90 Jahre sind
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 6 PK-FJMV 2025 in einfachen Worten?
Anl. 6 PK-FJMV 2025 behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2025 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. November 2024
- Fassung seit
- 1. Januar 2025
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 21:25
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- BGBl. II Nr. 322/2024
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