Verordnungen

Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025)

PK-FJMV 2025VerordnungFassung seit 1. Januar 2025RIS-Stand 27. November 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012744 · BGBl. II Nr. 322/2024 · 57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge · Original im RIS öffnen

Anl. 11

Anl. 11 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 - PK-FJMV 2025)

Fassung: 1. Januar 2025 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 11 PK-FJMV 2025?

  • KernaussageAnl. 11 PK-FJMV 2025 behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 - PK-FJMV 2025)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 - PK-FJMV 2025)

Zu- und Abflüsse von Beiträgen und Leistungen

Meldeposition

Bezeichnung der Meldeposition

PK.029.06_R0010 bis R0330_C0010

Leistungsorientierte Zusagen – Abflüsse, Jahr 1 bis 51 und danach;

(Traditional DB Cash out-flows, Year 1 to 51 and after)

PK.029.06_R0010 bis R0330_C0020

Leistungsorientierte Zusagen – Zuflüsse, Jahr 1 bis 51 und danach;

(Traditional DB Cash in-flows, Year 1 to 51 and after)

PK.029.06_R0010 bis R0330_C0030

Beitragsorientierte- und Hybride Zusagen – Abflüsse, Jahr 1 bis 51 und danach;

(DC and other DB Cash out-flows, Year 1 to 51 and after)

PK.029.06_R0010 bis R0330_C0040

Beitragsorientierte- und Hybride Zusagen – Zuflüsse, Jahr 1 bis 51 und danach;

(DC and other DB Cash in-flows, Year 1 to 51 and after)

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel2. Abschnitt
Gehört thematisch zuBeurteilung, Rechte und Pflichten, Verfahren und Zuständigkeit

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 11 PK-FJMV 2025 in einfachen Worten?

Anl. 11 PK-FJMV 2025 behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 - PK-FJMV 2025)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2025 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. November 2024
Fassung seit
1. Januar 2025
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 322/2024

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

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