Anl. 11
Anl. 11 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 - PK-FJMV 2025)
Fassung: 1. Januar 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 11 PK-FJMV 2025?
- KernaussageAnl. 11 PK-FJMV 2025 behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 - PK-FJMV 2025)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 - PK-FJMV 2025)
Zu- und Abflüsse von Beiträgen und Leistungen
Meldeposition
Bezeichnung der Meldeposition
PK.029.06_R0010 bis R0330_C0010
Leistungsorientierte Zusagen – Abflüsse, Jahr 1 bis 51 und danach;
(Traditional DB Cash out-flows, Year 1 to 51 and after)
PK.029.06_R0010 bis R0330_C0020
Leistungsorientierte Zusagen – Zuflüsse, Jahr 1 bis 51 und danach;
(Traditional DB Cash in-flows, Year 1 to 51 and after)
PK.029.06_R0010 bis R0330_C0030
Beitragsorientierte- und Hybride Zusagen – Abflüsse, Jahr 1 bis 51 und danach;
(DC and other DB Cash out-flows, Year 1 to 51 and after)
PK.029.06_R0010 bis R0330_C0040
Beitragsorientierte- und Hybride Zusagen – Zuflüsse, Jahr 1 bis 51 und danach;
(DC and other DB Cash in-flows, Year 1 to 51 and after)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 11 PK-FJMV 2025 in einfachen Worten?
Anl. 11 PK-FJMV 2025 behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 - PK-FJMV 2025)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2025 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. November 2024
- Fassung seit
- 1. Januar 2025
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 322/2024
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