§ 17
§ 17 Inkrafttreten
Fassung: 15. Juni 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 17 PBStV?
- Kernaussage§ 17 PBStV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung, frühestens jedoch mit 1. März 1998 in...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkrafttreten
§ 17. (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung, frühestens jedoch mit 1. März 1998 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten § 1d Abs. 2, 3 und 4, § 19c, § 19d Abs. 2 bis 7, § 19e sowie die §§ 26c und 28a einschließlich der Anlagen 3m, 4b, 4c, 4d und 4e der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, BGBl. Nr. 399, idF BGBl. II Nr. 427/1997 außer Kraft und in § 67 Abs. 1 Z 1.11.1 und Z 1.11.2 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, BGBl. Nr. 399, idF BGBl. II Nr. 427/1997 entfällt jeweils die Wortfolge „gemäß § 19c Abs. 2“.
(3) § 3 Abs. 2 und Abs. 3, jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 165/2001, treten mit 1. Juli 2001 in Kraft.
(4) § 2 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 erster Satz, jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 165/2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. § 8 Abs. 4, in der Fassung BGBl. II Nr. 165/2001, tritt hinsichtlich der Anhebung auf 20 S mit 1. Mai 2001 und hinsichtlich der Umstellung auf Euro mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(5) Anlage 6 in der Fassung BGBl. II Nr. 101/2004 tritt mit 1. März 2004 in Kraft. § 3 Abs. 1a in der Fassung BGBl. II Nr. 101/2004 tritt mit 1. Juli 2004 in Kraft.
(6) Die Änderungen durch die Verordnung BGBl. II Nr. 240/2008 treten wie folgt in Kraft:
(7) § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 83/2010 tritt mit 1. April 2010 in Kraft.
(8) Die Änderungen durch die Verordnung, BGBl. II Nr. 200/2015 treten wie folgt in Kraft:
(9) Die Änderungen durch die Verordnung, BGBl. II Nr. 65/2018 treten wie folgt in Kraft:
(10) Die Änderungen durch die Verordnung, BGBl. II Nr. 258/2022 treten wie folgt in Kraft:
(11) Anlage 6a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 181/2023 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 17 PBStV in einfachen Worten?
§ 17 PBStV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
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- Zuletzt geändert am
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- Fassung seit
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- BGBl. II Nr. 181/2023
- BGBl. II Nr. 258/2022
- BGBl. II Nr. 65/2018
- BGBl. II Nr. 200/2015
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