Verordnungen

Verfahren bei Mittelverwendungsüberschreitungen

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über das Verfahren bei Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ-VO)

MVÜ-VOVerordnungFassung seit 1. Januar 2013RIS-Stand 9. Januar 2013

RIS-Gesetzesnummer 20008162 · BGBl. II Nr. 512/2012 · 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Original im RIS öffnen

§ 5

§ 5 Sonstige Angaben im Antrag; Trennung nach fixen und variablen Mittelverwendungen

Fassung: 1. Januar 2013 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 5 MVÜ-VO?

  • Kernaussage§ 5 MVÜ-VO behandelt "Sonstige Angaben im Antrag; Trennung nach fixen und variablen Mittelverwendungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Anträge gemäß § 1 sind unter Verwendung des Formblattes gemäß Anlage zu übermitteln und haben zu...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Sonstige Angaben im Antrag; Trennung nach fixen und variablen Mittelverwendungen

§ 5. (1) Anträge gemäß § 1 sind unter Verwendung des Formblattes gemäß Anlage zu übermitteln und haben zu enthalten:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 5 MVÜ-VO in einfachen Worten?

§ 5 MVÜ-VO behandelt "Sonstige Angaben im Antrag; Trennung nach fixen und variablen Mittelverwendungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2013 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
9. Januar 2013
Fassung seit
1. Januar 2013
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
30. August 2026 08:17
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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Verweise