§ 6
§ 6 Information, Unterweisung, Arbeitsfreigabe
Fassung: 1. Juni 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 6 LF-VEXAT?
- Kernaussage§ 6 LF-VEXAT behandelt "Information, Unterweisung, Arbeitsfreigabe" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen sind im Sinne des § 195 LAG zumindest über Folgendes...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Information, Unterweisung, Arbeitsfreigabe
§ 6. (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen sind im Sinne des § 195 LAG zumindest über Folgendes zu informieren:
(2) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen sind im Sinne des § 197 LAG zumindest jährlich zu unterweisen:
(3) Für folgende Arbeiten sind schriftliche Anweisungen (§ 197 Abs. 6 LAG) zu erstellen:
(4) Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren ist für die in Abs. 3 genannten Arbeiten
(5) Die Arbeiten gemäß Abs. 3 dürfen erst durchgeführt werden, nachdem die gemäß Abs. 4 Z 2 benannte Person sich überzeugt hat, dass die laut Arbeitsfreigabesystem festgelegten Schutz- und Rettungsmaßnahmen durchgeführt sind, und die Arbeitsfreigabe erteilt hat.
(6) Während der Durchführung der Arbeiten gemäß Abs. 3 Z 1 in Betriebseinrichtungen muss ständig eine Person außerhalb der Betriebseinrichtung anwesend sein, die die Einhaltung der Schutzmaßnahmen überwacht und erforderlichenfalls Rettungsmaßnahmen setzen kann.
(7) Wenn es auf Grund der Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren erforderlich ist, ist im Explosionsschutzdokument festzulegen, für welche anderen als die in Abs. 3 angeführten Arbeiten schriftliche Anweisungen zu erstellen sind und ein Arbeitsfreigabesystem festzulegen ist.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 LF-VEXAT in einfachen Worten?
§ 6 LF-VEXAT behandelt "Information, Unterweisung, Arbeitsfreigabe" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?
Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2023 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 28. April 2023
- Fassung seit
- 1. Juni 2023
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 21:37
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