Verordnungen

Land- und forstwirtschaftliche Verordnung explosionsfähige Atmosphären

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Verordnung explosionsfähige Atmosphären – LF-VEXAT)

LF-VEXATVerordnungFassung seit 1. Juni 2023RIS-Stand 28. April 2023

RIS-Gesetzesnummer 20012249 · BGBl. II Nr. 128/2023 · 60/01 Arbeitsvertragsrecht · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1 Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Kabel und Leitungen

Fassung: 1. Juni 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 LF-VEXAT?

  • KernaussageAnl. 1 LF-VEXAT behandelt "Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Kabel und Leitungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für Leitungen für ortsveränderliche und transportable Betriebsmittel gilt zusätzlich

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Kabel und Leitungen

Allgemeines

Für Leitungen für ortsveränderliche und transportable Betriebsmittel gilt zusätzlich:

Für Kabel und Leitungen eigensicherer Stromkreise gilt:

Ergänzungen für staubexplosionsgefährdete Bereiche:

Für Kabel und Leitungen eigensicherer Stromkreise gilt in Zone 0 und 20 zusätzlich:

Für Kabel und Leitungen nicht eigensicherer Stromkreise gilt in Zone 0 und 20 zusätzlich:

Verbindungen durch Gießharzmuffen und Schrumpfschläuche:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel3. Abschnitt
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 20 Schlussbestimmungen
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 LF-VEXAT in einfachen Worten?

Anl. 1 LF-VEXAT behandelt "Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Kabel und Leitungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2023 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
28. April 2023
Fassung seit
1. Juni 2023
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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Verweise

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