Verordnungen

Land- und forstwirtschaftliche Verordnung explosionsfähige Atmosphären

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Verordnung explosionsfähige Atmosphären – LF-VEXAT)

LF-VEXATVerordnungFassung seit 1. Juni 2023RIS-Stand 28. April 2023

RIS-Gesetzesnummer 20012249 · BGBl. II Nr. 128/2023 · 60/01 Arbeitsvertragsrecht · Original im RIS öffnen

§ 18

§ 18 Konstruktiver Explosionsschutz: Begrenzung der Auswirkung von Explosionen

Fassung: 1. Juni 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 18 LF-VEXAT?

  • Kernaussage§ 18 LF-VEXAT behandelt "Konstruktiver Explosionsschutz: Begrenzung der Auswirkung von Explosionen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Können im Inneren von Betriebseinrichtungen (wie Behältern, Silos oder Rohrleitungen), in denen sich explosionsgefährdete Bereiche bilden...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Konstruktiver Explosionsschutz: Begrenzung der Auswirkung von Explosionen

§ 18. (1) Können im Inneren von Betriebseinrichtungen (wie Behältern, Silos oder Rohrleitungen), in denen sich explosionsgefährdete Bereiche bilden können, wirksame Zündquellen nicht organisatorisch und technisch sicher ausgeschlossen werden, sind

(2) Für Silos oder Bunker, die Schüttgüter enthalten, die staubexplosionsfähige Atmosphären bilden können, sind jedenfalls Maßnahmen nach Abs. 1 Z 1 und Z 2 zu treffen. Werden bei Silos oder Bunkern die möglichen Zündquellen nachweislich ausgeschlossen (Sekundärer Explosionsschutz), ist kein konstruktiver Explosionsschutz erforderlich.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 18 LF-VEXAT in einfachen Worten?

§ 18 LF-VEXAT behandelt "Konstruktiver Explosionsschutz: Begrenzung der Auswirkung von Explosionen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
28. April 2023
Fassung seit
1. Juni 2023
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
6. Oktober 2026 21:37
Frühere Fassungen

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