§ 1
§ 1 Geltungsbereich
Fassung: 6. März 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 1 LF-Hitze-V?
- Kernaussage§ 1 LF-Hitze-V ordnet ein, für wen oder für welche Sachverhalte die Rechtsvorschrift gilt.
- Für wen relevantFür Arbeiten, die im Freien in Arbeitsstätten und im Freien auf auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Verordnung gilt für Arbeiten, die im Freien in Arbeitsstätten und im Freien auf auswärtigen Arbeitsstellen...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Geltungsbereich
§ 1. (1) Die Verordnung gilt für Arbeiten, die im Freien in Arbeitsstätten und im Freien auf auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des § 202 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 LAG verrichtet werden und bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Hitze oder natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
(2) Arbeiten von kurzer Dauer sind ausgenommen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 LF-Hitze-V in einfachen Worten?
§ 1 LF-Hitze-V ordnet ein, für wen oder für welche Sachverhalte die Rechtsvorschrift gilt.
Für wen ist § 1 LF-Hitze-V relevant?
Für Arbeiten, die im Freien in Arbeitsstätten und im Freien auf auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 6. März 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 6. März 2026
- Fassung seit
- 6. März 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 06:48
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.