Anl. 218
Anl. 218 (Schwerpunkte: Verkehrswegebau oder Siedlungswasserbau oder Baumaschinenbetrieb oder Tunnelbautechnik)
Fassung: 5. Oktober 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 218 Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016)?
- KernaussageAnl. 218 Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) behandelt "(Schwerpunkte: Verkehrswegebau oder Siedlungswasserbau oder Baumaschinenbetrieb oder Tunnelbautechnik)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016).
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
(Schwerpunkte: Verkehrswegebau oder Siedlungswasserbau oder Baumaschinenbetrieb oder Tunnelbautechnik)
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
Pflichtgegenstände
Stunden
Religion
Politische Bildung
80
Deutsch und Kommunikation
80
Berufsbezogene Fremdsprache
100
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Angewandte Wirtschaftslehre
180
Fachunterricht
Bautechnik
380
Angewandte Mathematik
180
Bauzeichnen
220
Bautechnisches Labor
40
Bautechnisches Praktikum
360
Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)
1 620
Freigegenstände
Religion
Lebende Fremdsprache
Deutsch
Angewandte Mathematik
Unverbindliche Übungen
Bewegung und Sport
Angewandte Informatik
Förderunterricht
II. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL
Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an
Die Bildungsdirektion kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.
Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß § 47 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsniveaus zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 100 Unterrichtsstunden.
Im Fachunterricht können die Pflichtgegenstände „Bautechnik“ und „Angewandte Mathematik“ in zwei Leistungsniveaus geführt werden, wobei in zumindest einem Pflichtgegenstand zwei Leistungsniveaus vorzusehen sind.
Für den Kompetenzbereich „Projektpraktikum“ sind im Fachunterricht in Summe mindestens 40 Unterrichtsstunden vorzusehen.
Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an
Für den Förderunterricht gemäß § 8 lit. g sublit. aa des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN
A. Allgemeine Bestimmungen:
Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes.
Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.
B. Allgemeines Bildungsziel:
Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des § 46 unter Berücksichtigung von § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.
Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen
C. Allgemeine didaktische Grundsätze:
Gemäß §§ 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.
Die Sicherung des Bildungsauftrages (§ 46 des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere
Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.
Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.
Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.
Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.
Nachhaltigkeit ist als Querschnittsthema in allen Unterrichtsgegenständen zu behandeln, wobei insbesondere auch die branchenspezifisch erforderlichen „green skills“ thematisiert und sichtbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler dabei anzuleiten, sich jene Kompetenzen anzueignen, die erforderlich sind, um in einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft zu leben, sie zu entwickeln und zu unterstützen.
Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch geeignete Lernsettings auf den produktiven Umgang mit belastenden Situationen in ihrem Arbeitsalltag vorzubereiten und in ihrer Resilienz zu stärken (Mental Health/Psychische Gesundheit). Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung von zielgruppengerechten Unterstützungssystemen zu sensibilisieren.
Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.
Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.
Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.
Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.
D. Unterrichtsprinzipien:
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen Digitale Kompetenzen, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Lesererziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.
Ein weiteres fächerübergreifendes Prinzip stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Resilienz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.
IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG
Im Vordergrund des Unterrichts stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung. Die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehen ist vor das Faktenwissen zu stellen.
Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem öffentlichen Leben sind zu fördern.
Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Entwicklung einer (selbst-)kritischen Haltung gegenüber gesellschaftlichen Weltanschauungen, den Aufbau eigener Wertehaltungen, die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Beurteilung von politischen Sachverhalten sowie die Entwicklung von Toleranzfähigkeit auszurichten.
Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die Fähigkeit, Alternativen zu erwägen, Entscheidungen zu treffen, Zivilcourage zu zeigen und Engagement zu entwickeln, ist zu stärken.
Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche, insbesondere der Demokratie und Menschenrechte, in den Unterricht zu integrieren.
V. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCH
Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung empfiehlt es sich, den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf Basis einer standardisierten Diagnose zu erheben.
Im Vordergrund des Unterrichts steht die mündliche Kommunikation im beruflichen und persönlichen Umfeld. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Zur Unterstützung der individuellen Selbst- und Fremdreflexion wird darüber hinaus auch der Einsatz audiovisueller Medien empfohlen.
Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für das lebenslange Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte aus dem beruflichen Umfeld heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit der Bezug des Textes zum beruflichen Hintergrund zu berücksichtigen.
Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für die berufliche Praxis und das lebenslange Lernen sind bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.
Einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt insbesondere in den Bereichen Orthografie und Grammatik eine große Bedeutung zu. Durch die Berücksichtigung von Methoden zur Förderung der Selbsteinschätzung in der Unterrichtsgestaltung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotentiale zu erkennen. Orthografie und Grammatik sind nicht isoliert zu unterrichten, sondern anlassbezogen in den Unterricht einzubeziehen.
VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE
Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und persönlichen Umfelds in der Fremdsprache bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.
Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie in der letzten Schulstufe den Anforderungen des Niveaus B1 („Independant User“) entsprechen.
Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.
Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.
Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.
Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärkt auch den Praxisbezug, daher wird in Abhängigkeit des beruflichen Hintergrunds sowie des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler empfohlen, beispielsweise Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe und Artikel aus Fachzeitschriften im Unterricht einzusetzen. Bei der Auswahl von Originaltexten sind auch elektronische Textsorten sowie berufsbezogene Software zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.
Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.
VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT
Die Unterrichtsplanung ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurshiporientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei sind sowohl soziale, ökologische als auch ökonomische Auswirkungen wirtschaftlicher Entscheidungen mit einzubeziehen und die Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung von nachhaltigem Wirtschaften zu sensibilisieren. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.
Im Unterricht sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen.
Die Möglichkeiten von EGovernment sind zu nutzen.
VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT
Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.
Normen und Richtlinien sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren.
Mathematische und physikalische Grundlagen sind in Zusammenhang mit den Handlungssituationen zu vermitteln. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend sind Tabellenwerke und Formelsammlungen im Unterricht einzusetzen.
Im Rahmen des Fachunterrichts wird der Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel und Datenmanagementsysteme ausdrücklich empfohlen. Insbesondere sind entsprechend der beruflichen Praxis zeitgemäße elektronische Hilfsmittel zur Baudokumentation einzusetzen.
Im Unterricht und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Deutsch und Kommunikation“ und „Berufsbezogene Fremdsprache“ ist dabei herzustellen.
IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT
Um die Schülerinnen und Schüler für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu motivieren, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Um sie darüber hinaus auch in der Freizeit für sportliche Aktivitäten zu gewinnen, sind Kooperationen mit Sportverbänden, -einrichtungen, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.
Geschlechtsspezifische Anliegen sowie Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.
Bei der Wahl der Schwerpunkte und Inhalte sind die Altersgemäßheit, die Art der Lehrberufe, die speziellen Rahmenbedingungen der Berufsschule und die jeweils regional zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Jugendlichen in ihrer Bewegungsfreude durch die Einbeziehung ihrer Bewegungswelt und durch die Einbeziehung unterschiedlicher Freizeittrends zu motivieren.
Durch innere Differenzierung des Unterrichtes ist auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
X. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage Rel-LP.
XI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
POLITISCHE BILDUNG
Kompetenzbereich Lernen und Arbeiten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
Lehrstoff:
Schulrecht und Schulgemeinschaft. Berufsausbildungsgesetz. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987. Interessenvertretungen. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Lebenslanges Lernen.
Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Medien und Manipulation. Künstliche Intelligenz. Generationenvertrag.
Kompetenzbereich Mitgestalten in der Gesellschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
Lehrstoff:
Demokratie. Politische Meinungsbildung. Zivilgesellschaftliches Engagement. Grund- und Menschenrechte. Politisches System Österreichs. Umfassende Landesverteidigung. Politisches System der Europäischen Union. Öffentliche Verwaltung. Leistungen der öffentlichen Hand. Internationale Zusammenarbeit.
DEUTSCH UND KOMMUNIKATION
Kompetenzbereich Zuhören
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.
Kompetenzbereich Sprechen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
Lehrstoff:
Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Fachsprache. Präsentationstechniken. Feedback.
Kompetenzbereich Lesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und Fachwortschatz. Textsorten.
Kompetenzbereich Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Schreibrichtigkeit.
Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.
BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird,
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fachtexte.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können,
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE
Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Entlohnung. Arbeitnehmerveranlagung. Private Haushaltsplanung. Privatkonkurs. Zahlungsverkehr. Fremdwährungen. Wohnraumbeschaffung. Unterstützungsangebote für Lehrlinge. Spar- und Finanzierungsformen.
Lehrstoff der Vertiefung:
Wohnraumbeschaffung. Spar- und Finanzierungsformen.
Kompetenzbereich Dokumente verwalten und Verträge abschließen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Dokumente und Urkunden. Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge. Konsumentenschutz. Versicherungsverträge.
Lehrstoff der Vertiefung:
Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge.
Kompetenzbereich Unternehmerisches Denken und Handeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Businessplan. Rechtliche und betriebliche Organisation. Marketing. Belege. Kosten. Jahresabschluss. Preiskalkulation. Personalentwicklung.
Lehrstoff der Vertiefung:
Businessplan. Kosten. Preiskalkulation. Personalentwicklung.
Kompetenzbereich Volkswirtschaftliches Denken und Handeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Volkswirtschaft. Wirtschaftspolitik. Globalisierung. Europäischer Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt.
Schularbeiten:
Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Fachunterricht
BAUTECHNIK
Kompetenzbereich Bauwesen und Baustellenorganisation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Bauberufe. Bauweisen. Baustile. Bauwerke. Sanierungskonzepte. Bauablauf. Bauvorschriften. Normen. Planung. Leistungsbeschreibungen. Ausschreibungen. Kosten- und Baupreisermittlung. Qualitätsmanagement. Baustelleneinrichtung. Gerüste. Personen- und Arbeitnehmerschutz. Gesundheitsförderung. Sicherheit am Bau. Werkzeuge. Maschinen. Baugeräte. Bau- und Bauhilfsstoffe.
Lehrstoff der Vertiefung:
Normen. Sanierungskonzepte. Bau- und Bauhilfsstoffe.
Zusätzliche Spezifikationen für den Schwerpunkt Tunnelbautechnik:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Bauweisen. Bauvertragliche Grundlagen. Dokumentationen und Prüfpläne. Gesteinsarten. Umweltgefährdungen.
Lehrstoff der Vertiefung:
Umweltgefährdungen.
Kompetenzbereich Bauwerke
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Vermessung. Erdarbeiten. Sicherungsmaßnahmen bei Erdarbeiten. Wasserhaltung. Fundierung. Böden. Betontechnologie. Tragende Bauteile. Stahlbeton. Schalungen. Wände. Versetzarbeiten. Fertigteile. Treppen. Verputzarbeiten. Abdichtung. Abwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung. Kanal. Decken. Brückenbau. Konstruktiver Wasserbau. Untertagebau.
Lehrstoff der Vertiefung:
Betontechnologie. Tragende Bauteile. Stahlbeton. Wände. Treppen.
Zusätzliche Spezifikationen für den Schwerpunkt Verkehrswegebau:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Tieffundierungen unterscheiden und deren Funktion erklären.
Lehrstoff:
Tieffundierungen.
Zusätzliche Spezifikationen für den Schwerpunkt Tunnelbautechnik:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Geologie. Mineralogie. Petrographie. Untertagevermessungen. Sicherheitssysteme.
Kompetenzbereich Straßen- und Leitungsbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Straßenaufbau. Bituminöses Mischgut. Natur- und Betonsteinpflaster. Randeinfassungen. Kanalisation.
Lehrstoff der Vertiefung:
Straßenaufbau. Kanalisation.
Kompetenzbereich Baumaschinen
Spezifikationen für den Schwerpunkt Baumaschinenbetrieb:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Vorschriften. Normen. Sicherheitseinrichtungen. Baumaschinen. Verladung. Berufsrelevante Grundlagen der Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik, Hydraulik und Pneumatik. Wartungserfordernisse. Einsatzgebiete.
Kompetenzbereich Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Projektkonzeption. Projektplanung.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Kompetenzbereich Bauwesen und Baustellenorganisation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Zeitbedarfsermittlungen. Mengen- und Massenermittlungen. Flächenberechnungen. Materialbedarfsberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung:
Materialbedarfsberechnungen.
Zusätzliche Spezifikationen für den Schwerpunkt Tunnelbautechnik:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Querschnittsgrößen. Berufsspezifische Kennwerte.
Lehrstoff der Vertiefung:
Berufsspezifische Kennwerte.
Kompetenzbereich Bauwerke
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Maßstabsberechnungen. Massenermittlung. Aufmaßermittlung. Steigung und Gefälle. Höhenaufnahmen. Materialbedarfsberechnungen. Mischungsberechnungen. Flächen- und Baukörperberechnungen. Grundlegende berufsrelevante statische Berechnungen. Treppenberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung:
Steigung und Gefälle. Grundlegende berufsrelevante statische Berechnungen. Treppenberechnungen.
Zusätzliche Spezifikationen für den Schwerpunkt Tunnelbautechnik:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Rock-Mass-Quality-System. Kennwerte. Materialbedarfsberechnungen.
Kompetenzbereich Straßen- und Leitungsbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Massenermittlungen.
Lehrstoff der Vertiefung:
Massenermittlungen.
Kompetenzbereich Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Berechnungen durchführen.
Lehrstoff:
Projektspezifische Berechnungen.
Schularbeiten:
Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
BAUZEICHNEN
Kompetenzbereich Bauwesen und Baustellenorganisation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
Lehrstoff:
Handskizzen und Bestandszeichnungen. Baupläne.
Zusätzliche Spezifikationen für den Schwerpunkt Tunnelbautechnik:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Felsmechanische Modelle. Lage- und Höhensysteme. Geoskalierung und Georeferenzierung. Geometrieänderungen. Bestandsdokumentationen. Tunnelscandaten. Konstruktionsdaten.
Kompetenzbereich Bauwerke
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Baupläne. Skizzen. Material- und Stücklisten.
Zusätzliche Spezifikationen für den Schwerpunkt Tunnelbautechnik:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Geologische Karten. Tunnelbaukartierung. Trennflächendarstellung.
Kompetenzbereich Straßen- und Leitungsbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Zeichnungen. Ausführungspläne.
Kompetenzbereich Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Ausführungsskizzen erstellen.
Lehrstoff:
Projektspezifische Ausführungsskizzen.
BAUTECHNISCHES LABOR
Kompetenzbereich Bauwesen und Baustellenorganisation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Arbeitssicherheit. Ergonomie. Mess- und Prüfgeräte. Prüfmethoden. Umweltschutz.
Kompetenzbereich Bauwerke
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Baustoffprüfungen.
Kompetenzbereich Straßen- und Leitungsbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können das Verdichtungsverhalten von Böden untersuchen, die Ergebnisse grafisch darstellen und die Eignung der Böden für berufsspezifische Arbeiten ableiten.
Lehrstoff:
Böden.
Kompetenzbereich Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Baustoffprüfungen durchführen.
Lehrstoff:
Projektspezifische Baustoffprüfungen.
BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM
Kompetenzbereich Bauwesen und Baustellenorganisation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Aufmaßskizzen. Baustellen. Gerüste. Unfallverhütung. Gesundheitsförderung. Schutzmaßnahmen. Werkzeuge. Geräte und Baumaschinen. Bau- und Bauhilfsstoffe.
Kompetenzbereich Bauwerke
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Bauabsteckung. Sicherungsmaßnahmen für Erdarbeiten. Fundamente. Betonmischungen. Bewehrungen. Schalungen. Wände. Versetzarbeiten. Treppen. Abdichtungen. Kanal. Decken.
Zusätzliche Spezifikationen für den Schwerpunkt Tunnelbautechnik:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können sich entsprechend den Vorgaben des Sicherheitssystems im Tunnelbau verhalten.
Lehrstoff:
Sicherheitssysteme.
Kompetenzbereich Straßen- und Leitungsbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Böschungsprofile. Pflasterflächen. Gehsteig- und Straßenabschlüsse. Kanalerrichtung.
Kompetenzbereich Baumaschinen
Spezifikationen für den Schwerpunkt Baumaschinenbetrieb:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Sicherheitseinrichtungen. Verladung. Wartung. Einsatz von Baumaschinen.
Kompetenzbereich Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Projektdurchführung. Projektdokumentation. Projektpräsentation. Projektevaluation.
FREIGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird, vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können,
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Literatur und Medien.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Freies Kommunizieren.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Kreatives Schreiben.
DEUTSCH
Kompetenzbereich Zuhören
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.
Kompetenzbereich Sprechen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
Lehrstoff:
Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Präsentationstechniken. Stil- und Sprachebenen.
Kompetenzbereich Lesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Lesestrategien. Textinterpretation.
Kompetenzbereich Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Schriftliche Kommunikation. Verfassen und Lesen unterschiedlicher Textsorten. Umgang mit Informationsquellen. Orthografie und Grammatik.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Kompetenzbereich Zahlen und Maße
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Zahlenmengen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.
Kompetenzbereich Algebra und Geometrie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Terme. Formeln. Gleichungen. Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Geometrie und Trigonometrie.
Kompetenzbereich Funktionale Zusammenhänge
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Funktionstypen. Eigenschaften von Funktionen. Funktionsgleichungen.
Kompetenzbereich Stochastik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren der deskriptiven Statistik und können diese auf berufsspezifische Daten anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.
Lehrstoff:
Beschreibende Statistik.
Schularbeiten:
Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Schulung der konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich anwenden.
Lehrstoff:
Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests.
Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Wettbewerbe und Spiele. Trendsportarten.
Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Pantomime. Gefühle durch Bewegungen darstellen. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.
Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken.
Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.
Lehrstoff:
Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Kompetenzbereich Informationssysteme, Mensch und Gesellschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
Lehrstoff:
Computerarbeitsplätze. Betriebssysteme. Datenschutz. Datensicherheit. Dateiverwaltung. Entsorgung.
Kompetenzbereich Textverarbeitung, Präsentation und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Schriftstücke. Besprechungs- und Präsentationsunterlagen. E-Mail. Dateien. Informationsmedien. Bildbearbeitung.
Kompetenzbereich Tabellenkalkulation und Datenbanken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
Lehrstoff:
Tabellenkalkulationssoftware. Datenbanken.
FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes.
Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 218 Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) in einfachen Worten?
Anl. 218 Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) behandelt "(Schwerpunkte: Verkehrswegebau oder Siedlungswasserbau oder Baumaschinenbetrieb oder Tunnelbautechnik)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?
Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 5. Oktober 2023 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. Oktober 2023
- Fassung seit
- 5. Oktober 2023
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 08:28
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 296/2023
- BGBl. II Nr. 349/2020
- BGBl. II Nr. 395/2019
- BGBl. II Nr. 266/2019
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