§ 9
§ 9 Inkrafttreten
Fassung: 7. Dezember 2019 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 9 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung?
- Kernaussage§ 9 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Eintragungs- und Zulassungsverordnung, BGBl. II Nr. 93/2006, außer Kraft.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkrafttreten
§ 9. (1) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Eintragungs- und Zulassungsverordnung, BGBl. II Nr. 93/2006, außer Kraft.
(2) Die §§ 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1 und 2, 6 sowie 7 Abs. 1 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 386/2019 treten mit 14. Dezember 2019 in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 9 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung in einfachen Worten?
§ 9 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 7. Dezember 2019 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 11. Dezember 2019
- Fassung seit
- 7. Dezember 2019
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 386/2019
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