§ 2
§ 2 Antrag auf Zulassung
Fassung: 18. Juli 2009 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 2 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung?
- Kernaussage§ 2 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung behandelt "Antrag auf Zulassung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Lebensmittelunternehmer oder, sofern diese nicht ihren Sitz in Österreich haben, deren verantwortliche Beauftragte, haben für ihre...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Antrag auf Zulassung
§ 2. (1) Lebensmittelunternehmer oder, sofern diese nicht ihren Sitz in Österreich haben, deren verantwortliche Beauftragte, haben für ihre Betriebe, die dem Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, ABl. Nr. L 139 vom 30. April 2004, zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 46 vom 21. Februar 2008, unterliegen oder deren Zulassungspflicht in einer Durchführungsvorschrift zu Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft vorgesehen ist, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit beim Landeshauptmann gemäß § 10 Abs. 1 LMSVG schriftlich oder elektronisch eine Zulassung zu beantragen.
(2) Der Antrag muss zumindest folgende Angaben enthalten:
(3) Lebensmittelunternehmer, deren Betriebe vor dem 1. Jänner 2006 tätig und nicht zulassungspflichtig waren, nach den ab 1. Jänner 2006 geltenden Rechtsvorschriften jedoch zulassungspflichtig sind, dürfen ihre Tätigkeit weiter ausüben, haben jedoch unverzüglich eine Zulassung gemäß Abs. 1 und 2 zu beantragen.
(4) Lebensmittelunternehmer, deren Betrieben vor dem 1. Jänner 2006 eine Zulassung gemäß den in § 10 Abs. 2 LMSVG genannten Rechtsvorschriften erteilt wurde und die nach den ab 1. Jänner 2006 geltenden Rechtsvorschriften weiterhin zulassungspflichtig sind, haben unbeschadet des § 10 Abs. 2 LMSVG die §§ 4 und 6 einzuhalten.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung in einfachen Worten?
§ 2 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung behandelt "Antrag auf Zulassung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. November 2017
- Fassung seit
- 18. Juli 2009
- Fassung bis
- laufend
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- BGBl. II Nr. 386/2019
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