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Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die lebensmittelhygienerechtliche Zulassung von Betrieben von Lebensmittelunternehmern (Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung)

VerordnungFassung seit 18. Juli 2009RIS-Stand 11. Dezember 2019

RIS-Gesetzesnummer 20006400 · BGBl. II Nr. 231/2009 · 82/05 Lebensmittelrecht · Original im RIS öffnen

§ 1

§ 1 Geltungsbereich

Fassung: 18. Juli 2009 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 1 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung?

  • Kernaussage§ 1 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung ordnet ein, für wen oder für welche Sachverhalte die Rechtsvorschrift gilt.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für die lebensmittelhygienerechtliche Zulassung von Betrieben von Lebensmittelunternehmern.

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für die lebensmittelhygienerechtliche Zulassung von Betrieben von Lebensmittelunternehmern.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuAufnahme, Rechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.
Nächster Paragraph§ 2 Antrag auf Zulassung

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung in einfachen Worten?

§ 1 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung ordnet ein, für wen oder für welche Sachverhalte die Rechtsvorschrift gilt.

Für wen ist § 1 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung relevant?

Für Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 18. Juli 2009 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
3. November 2017
Fassung seit
18. Juli 2009
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 386/2019

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