Verordnungen

Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die lebensmittelhygienerechtliche Zulassung von Betrieben von Lebensmittelunternehmern (Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung)

VerordnungFassung seit 18. Juli 2009RIS-Stand 11. Dezember 2019

RIS-Gesetzesnummer 20006400 · BGBl. II Nr. 231/2009 · 82/05 Lebensmittelrecht · Original im RIS öffnen

§ 8

§ 8 Personenbezogene Bezeichnungen

Fassung: 18. Juli 2009 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 8 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung?

  • Kernaussage§ 8 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung behandelt "Personenbezogene Bezeichnungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 8. Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 7 Zulassungsnummer
Nächster Paragraph§ 9 Inkrafttreten

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung in einfachen Worten?

§ 8 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung behandelt "Personenbezogene Bezeichnungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 18. Juli 2009 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
3. November 2017
Fassung seit
18. Juli 2009
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 386/2019

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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