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Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl-Bef Bed)

Kfl-Bef BedVerordnungFassung seit 19. Januar 2001RIS-Stand 25. Juni 2018

RIS-Gesetzesnummer 20001147 · BGBl. II Nr. 47/2001 · 50/03 Personen- und Güterbeförderung · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2

Fassung: 19. Januar 2001 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 Kfl-Bef Bed?

  • Kernaussage§ 2 Kfl-Bef Bed behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Jeder Fahrgast, der eine Fahrt im Kraftfahrlinienverkehr in Anspruch nimmt, unterwirft sich damit diesen Beförderungsbedingungen.

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelAbschnitt I
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 Kfl-Bef Bed in einfachen Worten?

§ 2 Kfl-Bef Bed behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 19. Januar 2001 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
31. März 2015
Fassung seit
19. Januar 2001
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 129/2018
  • BGBl. II Nr. 431/2011
  • BGBl. II Nr. 47/2011 (VfGH)
  • BGBl. II Nr. 374/2004

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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