Verordnungen

IKT-Schulverordnung

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über IKT-gestützten Unterricht und Datensicherheitsmaßnahmen im Schulwesen (IKT-Schulverordnung)

VerordnungFassung seit 21. Januar 2026RIS-Stand 21. Januar 2026

RIS-Gesetzesnummer 20011647 · BGBl. II Nr. 382/2021 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 14/2026 · 70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht, 70/06 Schulunterricht, 70/11 Sonstiges Schulen · Original im RIS öffnen

§ 18

§ 18 Inkrafttreten

Fassung: 21. Januar 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 18 IKT-Schulverordnung?

  • Kernaussage§ 18 IKT-Schulverordnung beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von IKT-Schulverordnung.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht; 70/06 Schulunterricht; 70/11 Sonstiges Schulen

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Inkrafttreten

§ 18. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2021 in Kraft.

(2) Das Inhaltsverzeichnis der den § 6 betreffenden Eintrag, § 1, § 2 Z 2, § 4 Z 1 lit. b, § 4 Z 2, § 4 Z 7 bis 13, § 5 Abs. 3, § 6 samt Überschrift, § 7 Abs. 1, 3 und 4, § 8 Abs. 1 und 2, § 9, § 10, § 11 Abs. 3 und § 16 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 14/2026 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft und sind nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten anzuwenden. Gleichzeitig treten der den 5. Abschnitt des Inhaltsverzeichnisses betreffende Eintrag sowie der 5. Abschnitt außer Kraft.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel6. Abschnitt
Gehört thematisch zuUnterricht, Rechte und Pflichten, Organisation
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 18 IKT-Schulverordnung in einfachen Worten?

§ 18 IKT-Schulverordnung beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 21. Januar 2026 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. Januar 2026
Fassung seit
21. Januar 2026
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
29. August 2026 14:26
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 14/2026

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