§ 7
§ 7 Hauptmodul „Werkstoffproduktion“
Fassung: 1. Juli 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 7 Holztechnik-Ausbildungsordnung?
- Kernaussage§ 7 Holztechnik-Ausbildungsordnung behandelt "Hauptmodul „Werkstoffproduktion“" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules „Werkstoffproduktion“
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Hauptmodul „Werkstoffproduktion“
§ 7. Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules „Werkstoffproduktion“:
7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Holztechnik
7.1 Werk- und Hilfsstoffe
Die auszubildende Person kann
7.2 Technische Unterlagen
Die auszubildende Person kann
7.3 Messtechnik
Die auszubildende Person kann
7.4 Fertigungstechnik
Die auszubildende Person kann
8. Kompetenzbereich: Produktionstechnik
8.1 Produktionsmanagement
Die auszubildende Person kann
8.2 Produktion
Die auszubildende Person kann
8.3 Lagerung, Verpackung und Logistik
Die auszubildende Person kann
8.4 Instandhaltung
Die auszubildende Person kann
9. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik und Qualitätsmanagement
9.1 Automatisierungstechnik
Die auszubildende Person kann
9.2 Qualitätsmanagement
Die auszubildende Person kann
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 Holztechnik-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?
§ 7 Holztechnik-Ausbildungsordnung behandelt "Hauptmodul „Werkstoffproduktion“" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2024 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 5. Juli 2024
- Fassung seit
- 1. Juli 2024
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 14:15
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Verweise
Rückverweise
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