Verordnungen

Holztechnik-Ausbildungsordnung

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Holztechnik (Holztechnik-Ausbildungsordnung)

VerordnungFassung seit 1. Juli 2024RIS-Stand 5. Juli 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012634 · BGBl. II Nr. 187/2024 · 50/04 Berufsausbildung · Original im RIS öffnen

§ 10

§ 10 Ausbildungsverbund für den Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen

Fassung: 1. Juli 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 10 Holztechnik-Ausbildungsordnung?

  • Kernaussage§ 10 Holztechnik-Ausbildungsordnung behandelt "Ausbildungsverbund für den Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Holztechnik-Ausbildungsordnung.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die für den Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen erforderliche Ausbildung (Berufsbildposition 8.3.5 in den Hauptmodulen Fertigteilproduktion,...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Ausbildungsverbund für den Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen

§ 10. (1) Die für den Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen erforderliche Ausbildung (Berufsbildposition 8.3.5 in den Hauptmodulen Fertigteilproduktion, Werkstoffproduktion und Sägetechnik oder Berufsbildposition 8.4.9 im Hauptmodul Fensterbautechnik) sind im Rahmen eines Ausbildungsverbundes mit einem dazu berechtigten Ausbildungsinstitut durchzuführen.

(2) Der auszubildenden Person ist vom Lehrberechtigten spätestens im Laufe des dritten Lehrjahres im Rahmen der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben, eine Ausbildung für die im Betrieb verwendeten Hebe- oder Transportmittel zu besuchen, sofern diese Ausbildung nicht von der Berufsschule vermittelt wird oder dort angeboten wird.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuSchulpflicht und Teilnahme, Organisation, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 Holztechnik-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?

§ 10 Holztechnik-Ausbildungsordnung behandelt "Ausbildungsverbund für den Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2024 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
5. Juli 2024
Fassung seit
1. Juli 2024
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 21:46
Frühere Fassungen

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