§ 10
§ 10 Ausbildungsverbund für den Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen
Fassung: 1. Juli 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 10 Holztechnik-Ausbildungsordnung?
- Kernaussage§ 10 Holztechnik-Ausbildungsordnung behandelt "Ausbildungsverbund für den Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Holztechnik-Ausbildungsordnung.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die für den Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen erforderliche Ausbildung (Berufsbildposition 8.3.5 in den Hauptmodulen Fertigteilproduktion,...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ausbildungsverbund für den Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen
§ 10. (1) Die für den Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen erforderliche Ausbildung (Berufsbildposition 8.3.5 in den Hauptmodulen Fertigteilproduktion, Werkstoffproduktion und Sägetechnik oder Berufsbildposition 8.4.9 im Hauptmodul Fensterbautechnik) sind im Rahmen eines Ausbildungsverbundes mit einem dazu berechtigten Ausbildungsinstitut durchzuführen.
(2) Der auszubildenden Person ist vom Lehrberechtigten spätestens im Laufe des dritten Lehrjahres im Rahmen der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben, eine Ausbildung für die im Betrieb verwendeten Hebe- oder Transportmittel zu besuchen, sofern diese Ausbildung nicht von der Berufsschule vermittelt wird oder dort angeboten wird.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 Holztechnik-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?
§ 10 Holztechnik-Ausbildungsordnung behandelt "Ausbildungsverbund für den Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 5. Juli 2024
- Fassung seit
- 1. Juli 2024
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 21:46
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