Gesamtansicht
Gesamte Rechtsvorschrift
§ 1
§ 1 Geltungsbereich
Fassung: 8. Januar 2026 bis laufend
Geltungsbereich
§ 1. (1) Diese Verordnung gilt für die Dokumentation und Übermittlung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich gemäß den Hauptstücken A bis C des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl. Nr. 745/1996, in der Fassung BGBl. I Nr. 191/2023. Sie ist auf folgende Datenübermittlungen anzuwenden:
(2) Diese Verordnung gilt für die Datenübermittlungen zwischen Leistungserbringern/ Leistungserbringerinnen im extramuralen und intramuralen ambulanten Bereich, den Sozialversicherungsträgern, den Krankenfürsorgeanstalten und dem Dachverband nur im Ausmaß von § 5 Abs. 7 sowie § 6 Abs. 1 und Abs. 2.
§ 2
§ 2 Dokumentationspflichten
Fassung: 8. Januar 2026 bis laufend
Dokumentationspflichten
§ 2. (1) Die Träger von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten haben für die Patientinnen/Patienten ihrer Krankenanstalten Diagnosen- und Leistungsdaten im ambulanten und stationären Bereich sowie für ihre Krankenanstalten die Krankenanstalten- und Kostenstellen-Statistik, den Kostenstellenplan, Daten über die medizinisch-technischen Großgeräte sowie Daten zum Berichtswesen über den Krankenanstalten-Rechnungsabschluss zu erfassen.
(2) Die Träger von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten – mit Ausnahme der selbstständigen Ambulatorien – haben für die Patientinnen/Patienten ihrer Krankenanstalten Diagnosen- und Leistungsdaten im stationären Bereich sowie für ihre Krankenanstalten eine Krankenanstalten-Statistik zu erfassen, die das beschäftigte Personal (gegliedert nach Gruppen), die medizinisch-technische Ausstattung und weitere Leistungsdaten beinhaltet. Die Unfallversicherungsträger sowie die Krankenfürsorgeanstalten haben für die Patientinnen/Patienten ihrer Akutkrankenanstalten zusätzlich Diagnosen- und Leistungsdaten im ambulanten Bereich zu erfassen.
(3) Die Träger von bettenführenden Krankenanstalten, die Intensivüberwachungs- oder Intensivbehandlungseinheiten vorhalten, haben für Patientinnen/Patienten, die auf diesen Einheiten behandelt werden, im Rahmen der Diagnosen- und Leistungsdokumentation nach Maßgabe des § 3 zusätzlich Intensivdaten zu erfassen.
§ 3
§ 3 Erhebung von Intensivdaten
Fassung: 1. Januar 2024 bis laufend
Erhebung von Intensivdaten
§ 3. (1) Für Patientinnen und Patienten von Krankenanstalten, die zum Zeitpunkt der Aufnahme auf eine Intensivbehandlungseinheit das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind gemäß Anlage 2 zusätzlich die Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie die in der Satzart X02 (Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten) auch die mit den Fußnoten 2) oder 4) gekennzeichneten Daten zu erfassen. Für Patientinnen und Patienten von Krankenanstalten, die zum Zeitpunkt der Aufnahme auf die Intensivüberwachungs- oder Intensivbehandlungseinheit das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, ist die Erfassung dieser Daten nicht verpflichtend.
(2) Für Patientinnen und Patienten, die auf einer pädiatrischen oder einer neonatologischen Intensivüberwachungs- oder Intensivbehandlungseinheit behandelt werden, ist die zusätzliche Erfassung der Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie der in der Satzart X02 (Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten) mit den Fußnoten 2) oder 4) gekennzeichneten Daten gemäß Anlage 2 nicht verpflichtend.
(3) Für Patientinnen und Patienten, die auf einer Intensivüberwachungseinheit behandelt werden, ist die zusätzliche Erfassung der Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie der in der Satzart X02 (Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten) mit den Fußnoten 2) oder 4) gekennzeichneten Daten gemäß Anlage 2 nicht verpflichtend.
§ 4
§ 4 Jahresmeldung
Fassung: 1. Januar 2024 bis laufend
Jahresmeldung
§ 4. Die Jahresmeldung hat die gemäß § 2 zu erfassenden Daten sowie jene Daten zu enthalten, die auf Grund der Kostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten, BGBl. II Nr. 638/2003, in der jeweils geltenden Fassung, und der Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung, BGBl. II Nr. 405/2009, in der jeweils geltenden Fassung, zu melden sind.
§ 5
§ 5 Datenübermittlungen
Fassung: 8. Januar 2026 bis laufend
Datenübermittlungen
§ 5. (1) Sämtliche Datenübermittlungen haben verschlüsselt zu erfolgen. Darüber hinaus hat
(2) Die Datenübermittlungen haben den Vorschriften der Anlage 1 zu entsprechen. Es ist dabei sicherzustellen, dass der Zugriff nur mittels geeigneter Absicherungen technisch möglich ist. Das für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerium hat nach dem vollständigen Abschluss der Datenverarbeitung für die betreffende Meldungsperiode sicherzustellen, dass die übermittelten Daten nicht mehr über den Weg gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 ausgelesen werden können.
(3) Die Jahresmeldung gemäß § 4 besteht für die Träger von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten mit Ausnahme der Satzarten E01, P01 sowie B01 bis B06. Im Falle, dass Intensivdaten gemäß § 3 gemeldet werden, sind auch diese Daten (Satzarten I11 und I12) Teil der Jahresmeldung. Die Berichte für das erste Quartal, das erste Halbjahr und die ersten drei Quartale gemäß § 3 Abs. 2 und § 6a des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen bestehen nur aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten X01 bis X07, I11 und I12, L01 bis L04, K01 und S11.
(4) Die Jahresmeldung gemäß § 4 besteht für die Träger von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten X01 bis X07, L01 bis L04, K01 bis K08, G01 und G02 sowie S11. Im Falle, dass Intensivdaten gemäß § 3 gemeldet werden, sind auch diese Daten (Satzarten I11 und I12) Teil der Jahresmeldung.
(5) Die Datenübermittlung zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium besteht aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten X01 bis X04 und E01.
(6) Die Datenübermittlung zwischen der beim Dachverband eingerichteten Pseudonymisierungsstelle und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium besteht aus der in der Anlage 2 definierten Satzart P01.
(7) Die Leistungserbringerinnen/Leistungserbringer aus dem extramuralen ambulanten Bereich sowie die Träger der Sozialversicherung und die Krankenfürsorgeanstalten haben die Daten so zu übermitteln, dass zu jedem Kontakt eines Patienten/einer Patientin eine Befüllung der Satzarten X01 bis X03 und E01 durch den Dachverband sowie eine Befüllung der Satzart P01 durch die beim Dachverband eingerichtete Pseudonymisierungsstelle möglich ist, selbst wenn zum Kontakt keine Leistungsabrechnung, und somit Befüllung der Satzart X04, erfolgt.
(8) Die Meldung der Daten zum Berichtswesen über den Krankenanstalten-Rechnungsabschluss besteht aus den in Anlage 2 definierten Satzarten B01 bis B06.
(9) Im Fall von fehlenden Daten sind diese umgehend zu übermitteln.
(10) Im Fall von nachträglich zu korrigierenden Daten ist die entsprechende Meldung zu korrigieren und umgehend in vollständigem Umfang nochmals zu übermitteln.
(11) Im Fall von nachträglich zu löschenden Daten ist die entsprechende Meldung zu bereinigen und umgehend in vollständigem Umfang nochmals zu übermitteln.
§ 6
§ 6 Dokumentationsgrundlagen
Fassung: 1. Januar 2026 bis laufend
Dokumentationsgrundlagen
§ 6. (1) Für die Meldung der Diagnosen ist als Diagnosenschlüssel die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) in der jeweils vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebenen Version zu verwenden.
(2) Unabhängig von den verwendeten Dokumentationssystemen (z. B. durch Nutzung geeigneter Terminologiesysteme wie Snomed CT), ist bei der Dokumentation der Diagnosen im extramuralen ambulanten Bereich durch die Leistungserbringerinnen/Leistungserbringer sicherzustellen, dass die Meldung gemäß der in Abs. 1 genannten Klassifikation vollständig erfolgt.
(3) Für die Meldung der ausgewählten medizinischen Leistungen ist der vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebene Leistungskatalog zu verwenden.
(4) Zum richtigen Gebrauch des Diagnosenschlüssels und des Leistungskataloges sind die im „Handbuch medizinische Dokumentation“ des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministeriums zusammengefassten Regelungen anzuwenden.
(5) Sowohl die Dokumentation der Daten als auch sämtliche Feldausprägungen der Datenmeldungen haben nach den Vorschriften des vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebenen „Handbuchs zur Dokumentation – Organisation Datenverwaltung“ einschließlich seiner Anhänge in der jeweils geltenden Fassung zu erfolgen.
(6) Die gemäß Abs. 1 und 3 bis 5 vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebenen Unterlagen sind jährlich bis spätestens 30. September in der jeweils gültigen Version für das Folgejahr auf der Website des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministeriums zu veröffentlichen.
§ 7
§ 7 Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen
Fassung: 1. Januar 2024 bis laufend
Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen
§ 7. Die Vollständigkeit und Plausibilität der Diagnosen- und Leistungsberichte sind durch geeignete Maßnahmen, jedenfalls durch Anwendung der Regelungen im Handbuch gemäß § 6 Abs. 4, sicherzustellen.
§ 8
§ 8 Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Datensatz-ID
Fassung: 1. Januar 2024 bis laufend
Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Datensatz-ID
§ 8. Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) der Aufnahmezahl bzw. der laufenden Abrechnungs-/Laufnummer zur nicht rückrechenbaren Datensatz-ID gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 6b und § 6c des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden.
§ 9
§ 9 Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Leistungserbringer-ID
Fassung: 1. Januar 2024 bis laufend
Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Leistungserbringer-ID
§ 9. Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) des Objektidentifikators (OID) zur nicht rückrechenbaren Leistungserbringer-ID gemäß § 6c des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden.
§ 10
§ 10 Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Patienten-/Patientinnen-ID
Fassung: 1. Januar 2024 bis laufend
Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Patienten-/Patientinnen-ID
§ 10. Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) zur nicht rückrechenbaren Patienten-/Patientinnen-ID gemäß § 4 Abs. 1 und § 6g des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden.
§ 11
§ 11 Datensicherheitsmaßnahmen
Fassung: 1. Januar 2024 bis laufend
Datensicherheitsmaßnahmen
§ 11. (1) Alle am Berichtswesen beteiligten Institutionen haben auf Basis eines IT-Sicherheitskonzeptes alle getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen gemäß dem Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung, und den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen zu dokumentieren. Aus dieser Dokumentation muss hervorgehen, dass sowohl der Zugriff als auch die Weitergabe der Daten ordnungsgemäß erfolgt und die Daten Unbefugten nicht zugänglich sind.
(2) Die Vertraulichkeit bei der elektronischen Weitergabe von Gesundheitsdaten ist dadurch sicherzustellen, dass die elektronische Weitergabe von Gesundheitsdaten über Netzwerke durchgeführt wird, die entsprechend dem Stand der Technik in der Netzwerksicherheit gegenüber unbefugten Zugriffen abgesichert sind, indem sie zumindest
(3) Jede am Berichtswesen beteiligte Institution hat nachweislich sicherzustellen, dass jede/jeder zugriffsberechtigte Mitarbeiterin/Mitarbeiter vor dem Zugriff auf die Daten bzw. vor der Nutzung des Dokumentations- und Informationssystems für Analysen im Gesundheitswesen (DIAG) eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben hat.
§ 12
§ 12 Inkrafttretens- und Schlussbestimmungen
Fassung: 8. Januar 2026 bis laufend
Inkrafttretens- und Schlussbestimmungen
§ 12. (1) Diese Verordnung, ausgenommen § 5 Abs. 7 und § 6 Abs. 2, tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft und ist erstmals auf die Datenmeldungen für das Berichtsjahr 2024 anzuwenden.
(2) § 5 Abs. 7 und § 6 Abs. 2 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
(3) Abweichend von Abs. 1 tritt diese Verordnung für die Diagnosedokumentation von Leistungserbringerinnen/Leistungserbringern des extramuralen ambulanten Bereichs mit 1. Jänner 2026 in Kraft und ist erstmals auf die Datenmeldungen für das Berichtsjahr 2026 anzuwenden.
(4) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung gemäß Abs. 1 tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Dokumentation und Meldung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich (Gesundheitsdokumentationsverordnung – GD-VO), BGBl. II Nr. 25/2017, außer Kraft.
(5) Für das Berichtsjahr 2023 ist die Verordnung gemäß Abs. 4 weiterhin anzuwenden.
(6) Die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe „spitalsambulant“ und „intramural ambulant“ sind als Synonym zu verstehen.
Anl. 1
Anl. 1 1. IT-spezifische Erläuterungen
Fassung: 8. Januar 2026 bis laufend
1. IT-spezifische Erläuterungen
1.1 Datenübermittlung
Bei der Datenübermittlung sind alle Datensätze, die in den einzelnen Satzarten die jeweilige Meldeperiode betreffen, zusammenzufassen und gesammelt zu übermitteln.
1.2. Spezielle Regelungen für den stationären und spitalsambulanten Bereich (exkl. Pseudonyme)
Wahlweise können alle Datensätze entweder in einer einzelnen Datei oder getrennt nach Satzarten in mehreren Dateien zusammengefasst werden. Für die Datei(en) gilt folgende Namenskonvention:
Stelle
Länge
Typ
Beschreibung
1
4
alphanumerisch
Krankenanstalten-Nr. „Kxxx“
(ggf. Krankenanstaltenträger-Nr. „Txxx“)
5
4
alphanumerisch
Periode:
T001–T365 (bzw. T366): Tag 1-365 (366), oder
M001–M012: Monat Jänner bis Dezember, oder
Q001–Q004: 1. bis 4.Quartal, oder
H001–H002: 1./2. Halbjahr, oder
J001: Gesamtjahr
9
3
alphanumerisch
ggf. Satzart (z. B. „X01“)
9 bzw. 12
1
.
Punkt als Trennzeichen
10 bzw. 13
3
alphanumerisch
Standard-Extension:z. B. „s24“ (für 2024), „s25“ (für 2025) etc.
Jede Datei kann bei Bedarf auch ZIP-komprimiert übermittelt werden, wobei die beschriebenen Namenskonventionen auch für die Benennung der in der ZIP-Datei enthaltenen Datei(en) anzuwenden sind.
Innerhalb einer Datei sind die einzelnen Satzarten folgendermaßen sortiert zu übermitteln:
1.3. Spezielle Regelungen für den extramuralen Bereich sowie für die Pseudonyme des stationären und spitalsambulanten Bereichs
Die Daten werden unter Verwendung gängiger Verschlüsselungsmethoden und in mehrfach gepacktem Format übermittelt. Die Paketierung der Daten erfolgt dabei in mehreren Schichten, wobei in der obersten Schicht eines Pakets eine Steuerdatei im XML-Format („ddxx.paketinfo.xml“ – xx = Trägercode der anliefernden Stelle) enthalten ist, die den Dateninhalt beschreibt.
Innerhalb des Pakets befindet sich dann je Satzart und – für den extramuralen Bereich – Träger der Sozialversicherung ein eigenes ZIP-Archiv, das die eigentliche(n) Satzarten-Datei(en) enthält. Für eine Satzarten-Datei gilt dabei die Namenskonvention „{Trägercode}{Jahr}{Quartal}{Bezeichnung der Satzart}_{LFNDNR}.txt“.
Bei Pseudonym-Satzarten enthält das ZIP-Archiv zusätzlich eine KEY-Datei.
1.4. Dateiformat
Jede Datei ist im UTF8-Format zu kodieren. In der Datei ist für jeden Datensatz eine neue Zeile zu beginnen, Spaltenüberschriften sind generell nicht zu übermitteln. Alle Datenfelder sind zeichensepariert zu übermitteln, wobei als Trennzeichen dafür in allen Satzarten ein Pipe-Symbol („|“) zu verwenden ist. Innerhalb numerischer Datenfelder sind keine führenden Nullen und innerhalb alphanumerischer Datenfelder keine führenden oder abschließenden Leerzeichen zu übermitteln. Die jeweils angeführte Anzahl der Zeichen ist als maximal erlaubte Anzahl an Zeichen in diesem Feld zu verstehen.
2. Hinweise zur Datenmeldung zu stationären Aufenthalten/ambulanten Besuchen
2.1. Satzarten-(Verarbeitungs-)Reihenfolge
Generell gilt, dass bei stationären Aufenthalten/ambulanten Besuchen die Reihenfolge durch die Satzart-Ziffer vorgegeben ist. Das heißt, dass Einträge der Satzart X02 erst nach einem Eintrag für die Satzart X01 erfolgen dürfen (analog für alle weiteren Satzarten). Für die Satzart S11 (Prüf- und Summensatz) existiert nur eine einzige Zeile am Ende der Datei.
Die Blockung nach stationären Aufenthalten/ambulanten Besuchen ist erlaubt. Das heißt, dass sämtliche Datensätze (aufsteigend nach Satzart) in Folge eingegeben werden dürfen. Der nächste stationäre Aufenthalt/ambulante Besuch beginnt wieder mit Satzart X01. Die Blockung nach Satzarten (aufsteigend nach Satzart) ist erlaubt. Das heißt, dass zuerst sämtliche Datensätze der Satzart X01 (für alle stationären Aufenthalte/ambulanten Besuche) und anschließend alle Datensätze der Satzart X02 (für alle durch Satzart X01 bereits bekannten stationären Aufenthalte/ambulanten Besuche) eingegeben werden dürfen (analog für alle weiteren Satzarten).
2.2. Ambulante Besuche mit Leistungen am Folgetag
Ambulante Besuche (Satzart X01), bei denen ein Kontakt auf einer Hauptkostenstelle bzw. einem Fachgebiet (Satzart X02) vor Mitternacht beginnt, dazugehörige Leistungen aber erst nach Mitternacht erbracht werden, sind sowohl in der Satzart X01 als auch in der Satzart X02 dem Kalendertag vor Mitternacht zuzuordnen. Bei den dazugehörigen Leistungen (Satzart X04) ist jedoch der Kalendertag nach Mitternacht im Datenfeld „Medizinische Leistung – Datum der Erbringung“ anzugeben.
2.3. Funktionscodes
Bei allen mit einem Funktionscode zu befüllenden Datenfeldern ist, sofern nichts anderes festgelegt ist, grundsätzlich der fachliche Funktionscode zu melden.
2.4. Intensivdokumentation
2.4.1. Erfassungszeitpunkte
Erfassungszeitpunkt
Satzarten
Aufnahme
Satzart X02 – Patientenadministration (Aufnahmedaten)
Tag 0 (=erste Stunde)
Satzart I11 – SAPS3-Daten
Täglich (pro Pflegetag)
Satzart I12 – TISS-A-Daten
Entlassung
Satzart X02 – Patientenadministration (Entlassungsdaten)
2.4.2. Dateneingabe
Im Rahmen der Intensivdokumentation gilt generell für alle Datenfelder, dass ein nicht befülltes Datenfeld „nicht erhoben“ bzw. „nicht pathologisch“ bedeutet. Bei Dezimalzahlen ist das Dezimaltrennzeichen in Abhängigkeit vom jeweiligen Datenformat explizit anzugeben, wobei ausschließlich das Komma gültig ist (z. B. 6,78).
Anl. 2
Anl. 2 Aufbau der Jahresmeldung
Fassung: 8. Januar 2026 bis laufend
Aufbau der Jahresmeldung
1. Satzarten im Überblick
Satzart X01
Basisdaten zum stationären Aufenthalt/ambulanten Besuch
Satzart X02
Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten
Satzart X03
Diagnosen
Satzart X04
Medizinische Leistungen
Satzart X05
Scoringdaten
Satzart X06
Akzeptierte Errors/Warnings
Satzart X07
Kommentare
Satzart I11
SAPS3-Daten
Satzart I12
TISS-A-Daten
Satzart L01
Spezielle Leistungsbereiche
Satzart L02
Abrechnungsrelevante Kostenträger
Satzart L03
Exklusionen medizinischer Leistungen
Satzart L04
Exklusionen tagesklinischer medizinischer Leistungen
Satzart E01
Stammdaten extramuraler Leistungserbringer/Leistungserbringerinnen
Satzart P01
Pseudonyme Patienten/Patientinnen
Satzart K01
Kostenstellenplan
Satzart K02
KA-Stammdaten
Satzart K03
KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme)
Satzart K04
KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und Dienstverhältnis)
Satzart K05
KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes)
Satzart K06
KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst)
Satzart K07
KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe)
Satzart K08
Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Bettenführende Hauptkostenstelle)
Satzart K09
Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Nicht-bettenführende Hauptkostenstelle)
Satzart K10
Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Neben- und Hilfskostenstellen)
Satzart K11
Sammel-Kostennachweis Summenblatt
Satzart K12
Sammel-Kostennachweis Detailblätter
Satzart K13
Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen
Satzart K14
Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel
Satzart K15
Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche
Satzart K16
Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten
Satzart G01
Großgerätebasisdaten
Satzart G02
Großgeräteleistungsdaten
Satzart B01
Basisinformationen
Satzart B02
Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS)
Satzart B03
Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR)
Satzart B04
Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA)
Satzart B05
Erlösstruktur (ES)
Satzart B06
Zuschussstruktur (ZS)
Satzart A01
Antiinfektiva-Abrufe
Satzart S11
Prüf- und Summensatz
Die einzelnen Satzarten enthalten die folgenden Datenfelder. Schlüsselfelder, also Datenfelder, die in ihrer Kombination einen Datensatz eindeutig identifizieren, sind dabei grau hinterlegt dargestellt. Alle Satzarten bzw. Datenfelder sind verpflichtend zu befüllen, sofern über Fußnoten keine anderen Festlegungen getroffen werden.
2. Satzarten im Detail
Satzart X01 – Basisdaten zum stationären Aufenthalt/ambulanten Besuch
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-Stammdaten-ID
20
alphanumerisch
Aufnahmezahl
12
alphanumerisch
1)
Datensatz-ID
64
alphanumerisch
1)
Aufnahme-/Kontaktdatum
8
alphanumerisch
Aufnahme-/Kontaktuhrzeit
4
alphanumerisch
2)
Behandlungsart
1
alphanumerisch
Geburtsdatum
8
alphanumerisch
1)
Altersgruppe bei Entlassung/Kontakt
2
numerisch
Geschlecht
1
alphanumerisch
Staatsbürgerschaft
2
alphanumerisch
Wohnsitz – Staat
2
alphanumerisch
Wohnsitz – Postleitzahl
4
numerisch
3)
Wohnsitz – Gemeindecode
5
numerisch
3)
Aufnahme-/Zugangsart 1
1
alphanumerisch
4)
Aufnahme-/Zugangsart 2
1
alphanumerisch
4)
Transportart
1
alphanumerisch
5)
Zugewiesen von – Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
6)
Zugewiesen an – Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
6)
Entlassungs-/Abgangsart
1
alphanumerisch
7)
Entlassungsdatum
8
alphanumerisch
8)
Entlassungsuhrzeit
4
alphanumerisch
8)
Leistungszuständiger Kostenträger – Code
2
alphanumerisch
9)
Fondsrelevanz
1
alphanumerisch
10)
Plausibilitätskennzeichen
1
numerisch
Abrechnender Kostenträger – Code
2
alphanumerisch
11)
Abrechnungsquartal der Sozialversicherung
5
alphanumerisch
11)
1)
Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Die Datenfelder „Aufnahmezahl“ und „Geburtsdatum“ sind ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ bzw. „Geburtsdatum“ nie gleichzeitig befüllt sein.
2)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ab dem Zeitpunkt verpflichtend zu befüllen, ab dem den Sozialversicherungsträgern entsprechende Informationen vorliegen.
3)
Diese Datenfelder sind bei Patienten/Patientinnen mit österreichischem Wohnsitz verpflichtend zu befüllen. Bei Patienten/Patientinnen mit ausländischem Wohnsitz sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
4)
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder zu befüllen, sofern diese Informationen systematisch erfasst werden.
5)
Dieses Datenfeld ist verpflichtend zu befüllen, sofern diese Informationen systematisch erfasst werden.
6)
Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder bei transferierten Patienten/Patientinnen zu befüllen. Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
7)
Für den stationären Bereich ist dieses Datenfeld für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen mit dem Kennzeichen „V“ zu befüllen. Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder zu befüllen, sofern diese Informationen systematisch erfasst werden.
8)
Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder zu befüllen, sofern es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt. Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
9)
Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen, sofern es sich um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen im stationären Bereich handelt.
10)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
11)
Diese Datenfelder sind ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Satzart X02 –Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-Stammdaten-ID
20
alphanumerisch
Aufnahmezahl
12
alphanumerisch
1)
Datensatz-ID
64
alphanumerisch
1)
Aufnahme-/Kontaktdatum
8
alphanumerisch
Hauptkostenstelle/Fachgebiet – Positionsnummer
3
alphanumerisch
Hauptkostenstelle – Funktionscode/Fachgebiet
8
numerisch
Hauptkostenstelle/Fachgebiet – Zugangsdatum/Kontaktdatum
8
alphanumerisch
Hauptkostenstelle/Fachgebiet – Zugangsuhrzeit/Kontaktuhrzeit
4
alphanumerisch
2)
Physische Anwesenheit
1
alphanumerisch
3)
Hauptkostenstelle – Abgangsdatum
8
alphanumerisch
4)
Hauptkostenstelle – Abgangsuhrzeit
4
alphanumerisch
4)
Hauptkostenstelle – Abgangsart
1
numerisch
4)
Hauptkostenstelle – Fachlicher Funktionscode
8
numerisch
5)
Hauptkostenstelle – Pflegerischer Funktionscode
8
numerisch
5)
Neugeborenes
1
alphanumerisch
6)
Altersgruppe bei Zugang/Kontakt
2
numerisch
Aufnahmezahl – funktionscodebezogen
12
alphanumerisch
7)
1)
Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.
2)
Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder nur für Intensiveinheiten auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation (TISS-A/ SAPS3) übermittelt wird. Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ab dem Zeitpunkt verpflichtend zu befüllen, ab dem den Sozialversicherungsträgern entsprechende Informationen vorliegen.
3)
Für den stationären Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
4)
Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder nur für Intensiveinheiten auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation (TISS-A/ SAPS3) übermittelt wird. Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
5)
Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder zu befüllen, sofern dies auf Ebene der Landesgesundheitsfonds festgelegt wird.
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
6)
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
7)
Für den spitalsambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen.
Für den stationären und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
Satzart X03 – Diagnosen 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-Stammdaten-ID
20
alphanumerisch
Aufnahmezahl
12
alphanumerisch
2)
Datensatz-ID
64
alphanumerisch
2)
Aufnahme-/Kontaktdatum
8
alphanumerisch
Diagnose – Code
7
alphanumerisch
Diagnose – Typ
1
alphanumerisch
Diagnose – Art
1
alphanumerisch
3)
Diagnose – im stationären Aufenthalt erworben
1
alphanumerisch
4)
Aufnahmezahl – funktionscodebezogen
12
alphanumerisch
5)
1)
Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
2)
Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.
3)
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld zu befüllen, sofern dies im Rahmen der jährlich zu wartenden Abrechnungsmodelle oder von Modellprojekten der Bundesgesundheitsagentur vorgesehen ist.
Für den stationären Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
4)
Für den stationären Bereich ist dieses Datenfeld für im Rahmen der jährlichen Wartung ausgewählte Diagnosen zu befüllen.
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
5)
Für den spitalsambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen.
Für den stationären und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
Satzart X04 – Medizinische Leistungen 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-Stammdaten-ID
20
alphanumerisch
Aufnahmezahl
12
alphanumerisch
2)
Datensatz-ID
64
alphanumerisch
2)
Aufnahme-/Kontaktdatum
8
alphanumerisch
Medizinische Leistung – Code
10
alphanumerisch
Medizinische Leistung – Seitenlokalisation
1
alphanumerisch
3)
Medizinische Leistung – Abrechnungsrelevanz
1
alphanumerisch
3)
Medizinische Leistung – Anzahl
7
numerisch
4)
Medizinische Leistung – Datum der Erbringung
8
alphanumerisch
Medizinische Leistung – Uhrzeit der Erbringung
4
alphanumerisch
5)
Funktionscode/Fachgebiet leistungserbringend
8
numerisch
6)
Krankenanstaltennummer leistungserbringend
6
alphanumerisch
6)
Aufnahmezahl – funktionscodebezogen
12
alphanumerisch
7)
1)
Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
2)
Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.
3)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
4)
Für den spitalsambulanten und stationären Bereich sind hier ausschließlich ganze Zahlen im Zahlenformat 9999 anzugeben.
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist das Zahlenformat 9999,99 zu verwenden.
5)
Für den stationären, spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld verpflichtend zu befüllen, sofern diese Informationen systematisch erfasst werden.
6)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist das Datenfeld „Krankenanstaltennummer leistungserbringend“ nicht zu befüllen.
Bei extern erbrachten Leistungen im stationären und spitalsambulanten Bereich ist das Datenfeld „Krankenanstaltennummer leistungserbringend“ anstelle des Felds „Funktionscode/Fachgebiet leistungserbringend“ zu befüllen.
7)
Für den spitalsambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen.
Für den stationären und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
Satzart X05 – Scoringdaten 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Aufnahmezahl
12
alphanumerisch
2)
Datensatz-ID
64
alphanumerisch
2)
Aufnahme-/Kontaktdatum
8
alphanumerisch
Abrechnung – Gruppe
8
alphanumerisch
Abrechnung – Knoten
3
alphanumerisch
Leistungskomponente/Leistungspunkte
8
numerisch
Tageskomponente/Kontaktpunkte
8
numerisch
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Leistungskomponente
8
numerisch
3)
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Tageskomponente
8
numerisch
3)
Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben
8
numerisch
3)
Zusatzpunkte Intensiv
8
numerisch
3)
Zusatzpunkte Mehrfachleistungen
8
numerisch
Punkte spezieller Bereiche (tageweise)
8
numerisch
3)
Punkte total
8
numerisch
1)
Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2)
Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.
3)
Für den spitalsambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
Satzart X06 – Akzeptierte Errors/Warnings 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Aufnahmezahl
12
alphanumerisch
2)
Datensatz-ID
64
alphanumerisch
2)
Aufnahme-/Kontaktdatum
8
alphanumerisch
Error/Warning – Wert
20
alphanumerisch
Error/Warning – Code
4
alphanumerisch
Error/Warning – Kommentar
200
alphanumerisch
1)
Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2)
Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.
Satzart X07 – Kommentare 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Aufnahmezahl
12
alphanumerisch
2)
Datensatz-ID
64
alphanumerisch
2)
Aufnahme-/Kontaktdatum
8
alphanumerisch
Kommentar 1
200
alphanumerisch
Kommentar 2
200
alphanumerisch
Kommentar 3
200
alphanumerisch
Kommentar 4
200
alphanumerisch
Kommentar 5
200
alphanumerisch
Kommentar 6
200
alphanumerisch
1)
Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2)
Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.
Satzart I11 – SAPS3-Daten 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Aufnahmezahl
12
alphanumerisch
2)
Datensatz-ID
64
alphanumerisch
2)
Aufnahme-/Kontaktdatum
8
alphanumerisch
Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer
3
alphanumerisch
Erhebungsdatum
8
alphanumerisch
Akute Infektion bei Aufnahme
2
numerisch
Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert
1
numerisch
Aufnahmegrund: Basispflege und Observanz
1
numerisch
Aufnahmegrund: Gastrointestinal
1
numerisch
Aufnahmegrund: Hämatologisch
1
numerisch
Aufnahmegrund: Kardiovaskulär
2
numerisch
Aufnahmegrund: Leber
1
numerisch
Aufnahmegrund: Metabolisch
1
numerisch
Aufnahmegrund: Neurologisch
1
numerisch
Aufnahmegrund: Renal
1
numerisch
Aufnahmegrund: Respiratorisch
1
numerisch
Aufnahmegrund: Schweres Trauma
1
numerisch
Aufnahmetyp
1
numerisch
Blutbild: Leukozyten (Minimum)
5
numerisch
Blutbild: pH-Wert
4
numerisch
Blutbild: Thrombozyten (Minimum)
4
numerisch
Chirurgie – Eingriff
2
numerisch
Chirurgischer Status
1
numerisch
Glasgow Coma Scale: motorische Reaktion
1
numerisch
Glasgow Coma Scale: verbale Reaktion
1
numerisch
Glasgow Coma Scale: visuelle Reaktion
1
numerisch
Herzfrequenz (Maximum)
3
numerisch
Koexistierende Erkrankungen
21
numerisch
Körpertemperatur (Maximum)
4
numerisch
Mechanische Beatmung
1
numerisch
Sauerstoff-Partialdruck arteriell (PaO2)
5
numerisch
Sauerstoffkonzentration inspiratorisch (FiO2)
3
numerisch
Serum: Bilirubin (Maximum)
5
numerisch
Serum: Kreatinin (Maximum)
4
numerisch
Systolischer Blutdruck (Minimum)
3
numerisch
Therapeutische Maßnahmen (vor IBS)
3
numerisch
Zutransferierung
1
numerisch
1)
Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2)
Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.
Satzart I12 – TISS-A-Daten 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Aufnahmezahl
12
alphanumerisch
2)
Datensatz-ID
64
alphanumerisch
2)
Aufnahme-/Kontaktdatum
8
alphanumerisch
Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer
3
alphanumerisch
Erhebungsdatum
8
alphanumerisch
Standard-Monitoring
1
numerisch
Labor
1
numerisch
Medikamente
1
numerisch
Verbandswechsel
1
numerisch
Drainagenpflege
1
numerisch
Atmungsmodus
1
numerisch
Atemwegszugang
1
numerisch
Tubus-/Stomapflege
1
numerisch
Atemtherapie
1
numerisch
Medikamente vasoaktiv
1
numerisch
Flüssigkeitsersatz massiv
1
numerisch
Katheter arteriell
1
numerisch
Monitoring hämodynamisch
1
numerisch
Katheter zentralvenös
1
numerisch
Reanimation kardiopulmonal
1
numerisch
Nierenersatztherapie
1
numerisch
Harnbilanzierung
1
numerisch
Diurese aktiv
1
numerisch
Hirndruckmessung
1
numerisch
Behandlung metabolischer Entgleisungen
1
numerisch
Ernährung enteral
1
numerisch
Ernährung parenteral
1
numerisch
Interventionen
1
numerisch
Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS
1
numerisch
Agitation und Delirium
1
numerisch
Assist kardial
1
numerisch
Assist pulmonal
1
numerisch
Hypothermie therapeutisch
1
numerisch
Lebersupport extrakorporal
1
numerisch
Kontinuierliche intravenöse antikonvulsive Therapie
1
numerisch
1)
Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2)
Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.
Satzart L01 – Spezielle Leistungsbereiche 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Hauptkostenstelle – Funktionscode
8
numerisch
Leistungsbereich
1
alphanumerisch
Gruppe/Stufe
2
alphanumerisch
Punkte
6
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart L02 – Abrechnungsrelevante Kostenträger 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Kostenträger – Code
2
alphanumerisch
LGF – Relevanz
1
alphanumerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart L03 – Exklusionen medizinischer Leistungen 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Medizinische Leistung – Code
10
alphanumerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart L04 – Exklusionen tagesklinischer medizinischer Leistungen 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Medizinische Leistung – Code
10
alphanumerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart E01 – Stammdaten extramuraler Leistungserbringer/Leistungserbringerinnen 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Leistungserbringer-Stammdaten-ID
20
alphanumerisch
Berufssitz/Dienstort – Postleitzahl
4
numerisch
Berufssitz/Dienstort – Gemeindecode
5
numerisch
Organisationsform
1
alphanumerisch
Pseudonym Leistungserbringer/Leistungserbringerin
88
Alphanumerisch
Leistungserbringer-ID
64
alphanumerisch
Krankenanstaltennummer/Nummer des selbständigen Ambulatoriums
6
alphanumerisch
2)
1)
Für den spitalsambulanten und stationären Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2)
Das Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn es sich bei dem/der Leistungserbringer/in um eine Krankenanstalt handelt. Dabei ist im Falle einer bettenführenden Krankenanstalt die Krankenanstaltennummer und im Falle einer nicht-bettenführenden Krankenanstalt die Nummer des selbständigen Ambulatoriums einzutragen.
Satzart P01 – Pseudonyme Patienten/Patientinnen
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
1)
Datensatz-ID
64
alphanumerisch
Aufnahme-/Kontaktdatum
8
alphanumerisch
Pseudonym Patient/Patientin
88
alphanumerisch
bPK GH Patient/Patientin
300
alphanumerisch
bPK SV Patient/Patientin
300
alphanumerisch
bPK AS Patient/Patientin
300
alphanumerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
Satzart K01 – Kostenstellenplan 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Funktionscode
8
numerisch
Interne Kostenstellennummer
8
alphanumerisch
Interne Kostenstellenbezeichnung
50
alphanumerisch
Spezielle Organisationsform
1
alphanumerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K02 – KA-Stammdaten 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Krankenanstalt – Bezeichnung
150
alphanumerisch
Krankenanstalt – Straße
50
alphanumerisch
Krankenanstalt – Postleitzahl
6
alphanumerisch
Krankenanstalt – Ort
50
alphanumerisch
Krankenanstalt – Telefon
20
alphanumerisch
Krankenanstalt – Fax
20
alphanumerisch
Krankenanstalt – Homepage
100
alphanumerisch
Rechtsträger – Bezeichnung
150
alphanumerisch
Rechtsträger – Straße
50
alphanumerisch
Rechtsträger – Postleitzahl
6
alphanumerisch
Rechtsträger – Ort
50
alphanumerisch
Rechtsträger – Telefon
20
alphanumerisch
Rechtsträger – Fax
20
alphanumerisch
Rechtsträger – Homepage
100
alphanumerisch
Ärztliche Leitung
100
alphanumerisch
Verwaltungsleitung
100
alphanumerisch
Pflegedienstleitung
100
alphanumerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K03 – KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Systemisierte Betten insgesamt
6
numerisch
Systemisierte Betten – Sonderklasse
6
numerisch
Tatsächlich aufgestellte Betten insgesamt
6
numerisch
Tatsächlich aufgestellte Betten – Sonderklasse
6
numerisch
Belagstage – Sonderklasse
6
numerisch
Aufnahmen – Sonderklasse
6
numerisch
Vom Vorjahr Verbliebene – Sonderklasse
6
numerisch
Entlassungen – Sonderklasse
6
numerisch
Verstorbene – Sonderklasse
6
numerisch
Aufnahmen von Begleitpersonen
6
numerisch
Belagstage von Begleitpersonen
6
numerisch
Ambulante Patienten/Patientinnen
6
numerisch
Ambulante Betreuungsplätze
6
numerisch
OP-Tische
6
numerisch
Entbindungsplätze
6
numerisch
Postoperative Überwachungsplätze
6
numerisch
Dialyseplätze
6
numerisch
Obduktionen durch Anstaltspersonal
6
numerisch
Obduktionen durch Fremdpersonal
6
numerisch
Entbindungen – Lebendgeborene
6
numerisch
Entbindungen – Totgeborene
6
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K04 – KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und Dienstverhältnis) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Personalgruppenindex
3
alphanumerisch
Personal – Vollzeitäquivalente
9
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K05 – KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Fachhauptbereichsindex
2
alphanumerisch
Fachärzte/-ärztinnen – Kopfzahl
6
numerisch
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Kopfzahl
6
numerisch
Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Kopfzahl
6
numerisch
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ausbildung – Kopfzahl
6
numerisch
Fachärzte/-ärztinnen – Vollzeitäquivalente
9
numerisch
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Vollzeitäquivalente
9
numerisch
Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Vollzeitäquivalente
9
numerisch
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ausbildung – Vollzeitäquivalente
9
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K06 – KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Fachrichtungsindex
2
alphanumerisch
Konsiliarärzte/-ärztinnen – Kopfzahl
6
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K07 – KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Index nicht-ärztliche Gesundheitsberufe
2
alphanumerisch
Personal männlich – Kopfzahl
6
numerisch
Personal weiblich – Kopfzahl
6
numerisch
Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt – Kopfzahl
6
numerisch
Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insgesamt – Kopfzahl
6
numerisch
Personal männlich – Vollzeitäquivalente
9
numerisch
Personal weiblich – Vollzeitäquivalente
9
numerisch
Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt – Vollzeitäquivalente
9
numerisch
Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insgesamt – Vollzeitäquivalente
9
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K08 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Bettenführende Hauptkostenstelle) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode
8
numerisch
Systemisierte Betten
6
numerisch
Tatsächlich aufgestellte Betten
6
numerisch
Nettogrundrissfläche
6
numerisch
2)
Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1)
9
Numerisch
2)
Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente (MLV 1-2)
9
numerisch
2)
Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3)
9
numerisch
2)
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4)
9
numerisch
2)
Gehobene med.-techn. Dienste, med.-techn. Fachdienst und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5)
9
numerisch
2)
Sanitäter, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und MA – Vollzeitäquivalente (MLV 1-6)
9
numerisch
2)
Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-7)
9
numerisch
2)
Betriebspersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-8)
9
numerisch
2)
Sonstiges Personal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-9)
9
numerisch
2)
Personalkosten (KOAGR01)
10
numerisch
2)
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02)
10
numerisch
2)
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03)
10
numerisch
2)
Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04)
10
numerisch
2)
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05)
10
numerisch
2)
Energiekosten (KOAGR06)
10
numerisch
2)
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07)
10
numerisch
2)
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08)
10
numerisch
2)
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11)
10
numerisch
2)
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12)
10
numerisch
2)
Kosten der Verwaltung (KOAGR13)
10
numerisch
2)
Andere Sekundärkosten (KOAGR14)
10
numerisch
2)
Kostenminderungen
10
numerisch
2)
Summe abgegebener innerbetr. Leistungen
10
numerisch
2)
Unter- oder Überdeckung
10
numerisch
2)
Endkosten der Kostenstelle
10
numerisch
2)
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2)
Für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
Satzart K09 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (nicht-bettenführende Hauptkostenstelle) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Nicht-bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode
8
numerisch
Ambulante Betreuungsplätze
6
numerisch
Ambulante Patienten/Patientinnen
6
numerisch
Frequenzen an ambulanten Patienten/Patientinnen
8
numerisch
Frequenzen an stationären Patienten/Patientinnen
8
numerisch
Frequenzen an stationären Patienten/Patientinnen anderer Krankenhäuser
8
numerisch
Nettogrundrissfläche
6
numerisch
Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1)
9
numerisch
Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente (MLV 1-2)
9
numerisch
Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3)
9
numerisch
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4)
9
numerisch
Gehobene med.-techn. Dienste, med.-techn. Fachdienst und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5)
9
numerisch
Sanitäter, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und MA – Vollzeitäquivalente (MLV 1-6)
9
numerisch
Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-7)
9
numerisch
Betriebspersonal – Vollzeitäquiv. (MLV 1-8)
9
numerisch
Sonstiges Personal – Vollzeitäquiv. (MLV 1-9)
9
numerisch
Personalkosten (KOAGR01)
10
numerisch
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02)
10
numerisch
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03)
10
numerisch
Kosten für med. Fremdleistungen (KOAGR04)
10
numerisch
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05)
10
numerisch
Energiekosten (KOAGR06)
10
numerisch
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07)
10
numerisch
Kalkulat. Anlagekapitalkosten (KOAGR08)
10
numerisch
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11)
10
numerisch
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12)
10
numerisch
Kosten der Verwaltung (KOAGR13)
10
numerisch
Andere Sekundärkosten (KOAGR14)
10
numerisch
Kostenminderungen
10
numerisch
Summe abgegebener innerbetr. Leistungen
10
numerisch
Unter- oder Überdeckung
10
numerisch
Endkosten der Kostenstelle
10
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K10 –Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Neben- und Hilfskostenstellen) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Neben-/Hilfskostenstelle – Funktionscode
8
numerisch
Nettogrundrissfläche
6
numerisch
Personal insgesamt – Vollzeitäquivalente
9
numerisch
Personalkosten (KOAGR01)
10
numerisch
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02)
10
numerisch
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03)
10
numerisch
Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04)
10
numerisch
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05)
10
numerisch
Energiekosten (KOAGR06)
10
numerisch
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07)
10
numerisch
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08)
10
numerisch
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11)
10
numerisch
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12)
10
numerisch
Kosten der Verwaltung (KOAGR13)
10
numerisch
Andere Sekundärkosten (KOAGR14)
10
numerisch
Kostenminderungen
10
numerisch
Summe abgegebener innerbetrieblicher Leistungen
10
numerisch
Unter- oder Überdeckung
10
numerisch
Endkosten der Kostenstelle
10
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K11 – Sammel-Kostennachweis Summenblatt 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Personalkosten (KOAGR01)
10
numerisch
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02)
10
numerisch
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03)
10
numerisch
Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04)
10
numerisch
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05)
10
numerisch
Energiekosten (KOAGR06)
10
numerisch
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07)
10
numerisch
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08)
10
numerisch
Summe Primärkosten
10
numerisch
Kostenminderungen
10
numerisch
Endkosten der Krankenanstalt
10
numerisch
Summe der kalkulatorischen Abschreibungen
10
numerisch
Davon kalkulatorische Abschreibungen für Anlagegüter mit Restwert 0
10
numerisch
Davon kalkulatorische Abschreibungen von Restwerten ausgeschiedener oder stillgelegter Anlagen
10
numerisch
Summe der kalkulatorischen Zinsen
10
numerisch
Summe der kalkulatorischen Mieten
10
numerisch
Endkosten der stationären Patientenversorgung
10
numerisch
2)
Endkosten der ambulanten Patientenversorgung
10
numerisch
2)
Endkosten der Nebenkostenstellen
10
numerisch
2)
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
2)
Diese Datenfelder sind nur zu befüllen, wenn im Kostennachweis einer oder mehrerer Kostenstellen (Satzarten K08 bis K10) Unter- oder Überdeckungsbeträge ausgewiesen werden.
Satzart K12 – Sammel-Kostennachweis Detailblätter 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Blattnummer
5
alphanumerisch
MLV-Nummer
3
numerisch
Aufwand gemäß Finanzbuchführung
10
numerisch
Neutraler Aufwand
10
numerisch
Kalkulatorische Kosten
10
numerisch
Kosten
10
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K13 – Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Index Kostenminderungsart
2
alphanumerisch
Kostenminderungen
10
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K14 – Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Anlagenindex
2
alphanumerisch
Anschaffungs- und Herstellungskosten
10
numerisch
Zugänge
10
numerisch
Abgänge
10
numerisch
Umbuchungen
10
numerisch
Kumulierte Abschreibungen
10
numerisch
Buchwerte am Ende des Berichtsjahres
10
numerisch
Buchwerte Vorjahr
10
numerisch
Abschreibungen laufendes Berichtsjahr
10
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K15 – Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Kostenbereichs-Kennzahlenindex
2
alphanumerisch
Kosten
10
numerisch
Bezugsgröße
10
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart K16 – Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Kostenindex
2
alphanumerisch
Kosten
10
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart G01 – Großgerätebasisdaten 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Funktionscode
8
numerisch
Großgerät – Positionsnummer
4
alphanumerisch
Großgerät – Art (Geräteindex)
3
alphanumerisch
Großgerät – Type
100
alphanumerisch
Hersteller
100
alphanumerisch
Baujahr
4
numerisch
Anschaffungskosten
10
numerisch
Betriebszeiten
200
alphanumerisch
Kommentar
200
alphanumerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart G02 – Großgeräteleistungsdaten 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Großgerät – Positionsnummer
4
alphanumerisch
Großgerät – Leistungsindex
3
alphanumerisch
Ambulante Frequenzen/Patienten/Felder
10
numerisch
Stationäre Frequenzen/Patienten/Felder
10
numerisch
Durchschnittliche Dauer je Frequenz in Minuten
4
numerisch
2)
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2)
Dieses Datenfeld ist nur bei Erhebung von Frequenzen zu befüllen.
Satzart B01 – Basisinformation 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstalten-/Trägernummer
6
alphanumerisch
Berichtstyp
1
alphanumerisch
Berechnungstyp
1
alphanumerisch
Zuordnungsart
1
alphanumerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart B02 – Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstalten-/Trägernummer
6
alphanumerisch
Berichtstyp
1
alphanumerisch
VKSIndex
3
alphanumerisch
Wert Berichtsjahr
10
numerisch
Wert Vorjahr
10
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart B03 – Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstalten-/Trägernummer
6
alphanumerisch
Berichtstyp
1
alphanumerisch
EVRIndex
3
alphanumerisch
Wert Berichtsjahr
10
numerisch
Wert Vorjahr
10
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart B04 – Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstalten-/Trägernummer
6
alphanumerisch
Berichtstyp
1
alphanumerisch
QVAIndex
3
alphanumerisch
Wert Berichtsjahr
10
numerisch
Wert Vorjahr
10
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart B05 – Erlösstruktur (ES) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstalten-/Trägernummer
6
alphanumerisch
Berichtstyp
1
alphanumerisch
ErlösIndex
3
alphanumerisch
Wert Gesamt
10
numerisch
Wert LGF
10
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart B06 – Zuschussstruktur (ZS) 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstalten-/Trägernummer
6
alphanumerisch
Berichtstyp
1
alphanumerisch
FinanzierungsträgerIndex
2
alphanumerisch
ZuschussartIndex
3
alphanumerisch
Zuschuss
10
numerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
Satzart A01 – Antiinfektiva-Abrufe 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Monat
2
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Bettenführende bzw. nicht-bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode
8
numerisch
2)
Bezugsland
2
alphanumerisch
Pharmazentralnummer
15
alphanumerisch
Handelsname
100
alphanumerisch
Abgerufene Packungen
10
numerisch
Menge je Packungseinheit
10
numerisch
Packungseinheit
10
alphanumerisch
ATC-Code
10
alphanumerisch
Satzart S11 – Prüf- und Summensatz 1)
Feld
Maximale Länge
Datenformat
Satzartenkennzeichen
3
alphanumerisch
Jahr
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
6
alphanumerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X01
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X02
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X03
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X04
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X05
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X06
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X07
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart I11
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart I12
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L01
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L02
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L03
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L04
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K01
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K02
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K03
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K04
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K05
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K06
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K07
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K08
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K09
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K10
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K11
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K12
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K13
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K14
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K15
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K16
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart G01
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart G02
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart B01
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart B02
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart B03
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart B04
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart B05
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart B06
10
numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart A01
10
Numerisch
Leerfeld
10
numerisch
Anzahl der Fehlersätze
10
numerisch
Anzahl der Warningssätze
10
numerisch
Leistungskomponente/Leistungspunkte
10
numerisch
Tageskomponente/Kontaktpunkte
10
numerisch
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Leistungskomponente
10
numerisch
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Tageskomponente
10
numerisch
Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben
10
numerisch
Zusatzpunkte Intensiv
10
numerisch
Zusatzpunkte Mehrfachleistungen
10
numerisch
Punkte spezieller Bereiche (tageweise)
10
numerisch
Summe Punkte total innerhalb LGF/PRIKRAF
10
numerisch
Summe Punkte total außerhalb LGF/PRIKRAF
10
numerisch
Kommentar
200
alphanumerisch
1)
Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie von der beim Dachverband eingerichteten Pseudonymisierungsstelle ist diese Satzart nicht zu melden.