Verordnungen

Fahrprüfungsverordnung

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Fahrprüfung (Fahrprüfungsverordnung – FSG-PV)

FSG-PVVerordnungFassung seit 1. Dezember 2020RIS-Stand 2. Oktober 2020

RIS-Gesetzesnummer 10012725 · BGBl. II Nr. 321/1997 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 111/1998 · 90/02 Kraftfahrrecht · Original im RIS öffnen

Anl. 5

Anl. 5 Lehrplan für die Weiterbildung der Fahrprüfer

Fassung: 1. Dezember 2020 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 5 FSG-PV?

  • KernaussageAnl. 5 FSG-PV behandelt "Lehrplan für die Weiterbildung der Fahrprüfer" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: I.1. Interaktiver Erfahrungsaustausch (8 UE)

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Lehrplan für die Weiterbildung der Fahrprüfer

I. Theoretische Weiterbildung

I.1. Interaktiver Erfahrungsaustausch (8 UE)

I.1.1 Moderierte Diskussion der Teilnehmer zu aktuellen Fragestellungen im Bereich der Fahrprüfungsabläufe (insbesondere in Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften sowie des Prüferhandbuches unter Hauptaugenmerk auf Bewertungskriterien und deren konsistente Umsetzung, sowie auf Umsetzung in Extrem- und Grenzfällen) (4 UE)

I.1.2 Fachvorträge und deren Nachbesprechung/Diskussion zu relevanten aktuellen Straßenverkehrssicherheitsthemen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Prüffähigkeit der Teilnehmer (insbesondere mit der Zielsetzung, dass der Prüfer die Prüfungen nach wie vor nach fairen und einheitlichen Anforderungen durchführt) (4 UE)

I.2. Modulare Weiterbildungskurse

I.2.1 Modul rechtliche Grundlagen (KFG, StVO, FSG, sowie Verordnungen – auch auf Grund umweltbezogener Maßnahmen, etc.) (4 UE)

I.2.2 Modul technisch-physikalische Grundlagen (Wirkungsweisen von elektronischer Fahrerunterstützung wie z. B. EBS, ESP, ASR, TRSP etc.) (4 UE)

I.2.3 Modul Verkehrssinnbildung (GDE-Matrix, Gefahrenfrüherkennung, Verhaltenstraining etc.) (4 UE)

I.2.4 Modul Verkehrssinnbildung – Vertiefung (4 UE)

I.2.5 Modul Ladungssicherung (Feststell- und Verzurrtechniken, Haltevorrichtungen, Plane, Arten von Verpackungen, Lastträger, Achslasten, bei der Fahrt wirkende Kräfte etc.) (4 UE)

I.2.6 Modul Klasse A (Blicktechnik, Wahl der Fahrlinie, Fahrphysik-Kreiselkräfte, Partnerkunde, Gepäck, Fahren mit Beifahrer, etc.) (4 UE)

I.2.7 Modul Klassen C und D (kinematische Kette für optimierte Nutzung, technische Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, Ladungssicherheit durch Beladen und richtige Fahrzeugnutzung – Gewährleistung von Sicherheit und Komfort der Fahrgäste, etc.) (4 UE)

I.2.8 Modul Theorie der ökonomischen Fahrweise (vorausschauendes risikoprognostizierendes Fahrverhalten und Kenntnis von Drehmomentkurven, spezifischen Verbrauchskurven und optimaler Nutzung des Drehzahlmessers) (4 UE)

I.2.9. Modul Prüfungspsychologie, Kommunikation und Pädagogik (Theoretische Behandlung der Prüfungssituation, Gesprächsführung und -techniken, Aggressions- und Stressmanagement, Umgang mit eingeschränkter Fahrtüchtigkeit) (4 UE)

I.2.10. Modul Auditoren-Weiterbildung (für die als Auditoren tätigen Fahrprüfer relevante Inhalte nach Stand der Technik und aktuellen Forschungsergebnissen) (4 UE)

II. Praktische Weiterbildung

II.1. Modul Übungen im verkehrsfreien Raum (Rangierübungen, Umkehren, Rückwärtsfahren, Anfahren auf Steigungen, Einfahren in Parklücken, Halt, Verzögerung etc.) (4 UE)

II.2. Modul Fahrsicherheitstraining (insbesondere Bremsübungen, Gefahrenbremsung, Notbremsung, Bremsausweichübung, Bremsen auf einseitig glatter Fahrbahn, richtiges Kurvenfahren und korrigieren eines unter- bzw. übersteuernden Fahrzeuges) (4 UE)

II.3. Modul Fahrsicherheitstraining – Vertiefung (4 UE)

II.4. Modul Ökonomisches Fahren (Fahrt in einer Dauer von mindestens 30 Minuten mit gleichzeitiger Messung des Kraftstoffverbrauches und der Fahrtdauer, Besprechung der Eckpunkte der umweltbewussten Fahrweise, Wiederholung der Fahrt, Gegenüberstellung beider Fahrten insbesondere des Treibstoffverbrauches, Analyse der Ergebnisse des Vergleiches der beiden Fahrten insb. in Hinblick auf Verbrauch und Verkehrssicherheit) (4 UE)

II.5. Modul Klasse A (Gruppenfahrt, Fahrt in einer Dauer von mindestens 90 Minuten, Nachbesprechung und Analyse der erlebten Verkehrssituationen und aller sicherheitsrelevanten Aspekte – aktives und passives Erleben der Verkehrsdynamik, Blickfiltertraining, Partnerkunde) (4 UE)

II.6. Modul Fahrsicherheitstraining Klasse A (Slalom, Bremsübungen, Bremsausweichübung, Kurventechnik, Handlingtraining, Blicktechnik, Sicherheitstipps etc.) (4 UE)

II.7. Modul Fahrsicherheitstraining Klasse A – Vertiefung (4 UE)

II.8. Modul Übungen im Langsamfahrbereich im verkehrsfreien Raum für die Klassen C und D (Rangierübungen, Umkehren, Rückwärtsfahren, Anfahren auf Steigungen, Einfahren in Parklücken, seitlich an Rampe, rückwärts an Rampe, Zielbremsung etc.) (4 UE)

II.9 Modul Ökonomisches Fahren für die Klassen C und D (Inhalte wie in II.4. abgestimmt auf Kraftfahrzeuge mit größeren Längsabmessungen und/oder höheren Gewichten) (4 UE)

II.10. Modul praktische Ladungssicherung (Niederzurren von Stückgut, Überprüfen der Vorspannkraft, Direktzurren einer Ladung, praktische Handhabe von Ladungssicherungshilfsmitteln wie z. B. Antirutschmaterialien, Nachmessung der richtigen Ladungssicherung mittels ausgewählter Berechnungsmethoden etc.) (4 UE)

II.11. Modul Abnahme praktischer Fahrprüfungen (Ausfahrt, Simulierung der Abnahme einer Fahrprüfung, Nachbesprechung und Analyse der erlebten Situationen) (4 UE)

II.12. Hospitieren, Teilnahme an Fahrprüfungen mit selbständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls sowie eventuell Teilnahme an Audits (4 UE)

II.13. Modul praktische Übungen zu Prüfungspsychologie, Kommunikation und Pädagogik (Gecoachtes (Kamera-)Training, simulierte Prüfungen mit Schwerpunkt Didaktik, Aggressions- und Stressbewältigung, Umgang mit eingeschränkter Fahrtüchtigkeit) (4 UE)

II.14. Modul klassenspezifische Übungen zu speziellen Themen (praktische Erfahrungen in der spezi-fischen Fahrzeugklasse und zur Partnerkunde, Übungen im verkehrsfreien Raum und Fahren im Verkehr mit der entsprechenden Fahrzeugklasse unter Auswahl einer geeigneten Prüfstrecke/geeigneter Prüfstrecken, praktische Übungen im Bereich Notfalltraining (bei Fahrzeugen) bezogen auf den/die gewählten Schwerpunkt/e.) (4 UE)

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel3. Abschnitt
Gehört thematisch zuUnterricht, Beurteilung, Schulpflicht und Teilnahme
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 5 FSG-PV in einfachen Worten?

Anl. 5 FSG-PV behandelt "Lehrplan für die Weiterbildung der Fahrprüfer" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Dezember 2020 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
2. Oktober 2020
Fassung seit
1. Dezember 2020
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 05:56
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 415/2020
  • BGBl. II Nr. 299/2019
  • BGBl. II Nr. 229/2019
  • BGBl. II Nr. 187/2015

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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