§ 14
§ 14 2. Hauptstück
Fassung: 8. August 2017 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 14 Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend?
- Kernaussage§ 14 Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend behandelt "2. Hauptstück" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
2. Hauptstück
Besondere Fördermaßnahmen
1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung
Grundausbildung
§ 14. In der Grundausbildung im Bundesministerium für Familien und Jugend wird unter anderem auch eine Einführungsveranstaltung durchgeführt, welche eine Übersicht über das Ressort, Grundsätze der öffentlichen Verwaltung (wie zum Beispiel Bundesministeriengesetz, Büroordnung) sowie Gender Mainstreaming, Gleichbehandlung und Frauenförderung vermitteln soll.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 14 Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend in einfachen Worten?
§ 14 Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend behandelt "2. Hauptstück" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 8. August 2017 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 10. August 2017
- Fassung seit
- 8. August 2017
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 05:02
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