Verordnungen

F&E-Statistik-Verordnung

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Statistiken betreffend Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E-Statistik-Verordnung)

VerordnungFassung seit 1. Januar 2008RIS-Stand 31. März 2014

RIS-Gesetzesnummer 20002899 · BGBl. II Nr. 396/2003 · 46/01 Bundesstatistikgesetz · Original im RIS öffnen

§ 3

§ 3 Periodizität, Kontinuität

Fassung: 1. Januar 2008 bis laufend

Periodizität, Kontinuität

§ 3. Es sind zu erheben:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
31. März 2014
Fassung seit
1. Januar 2008
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 150/2008

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Verweise

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Rückverweise

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