Anl. 3
Anl. 3 Festbrennstoffe
Fassung: 5. Juni 2002 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 3 Emissionskatasterverordnung?
- KernaussageAnl. 3 Emissionskatasterverordnung behandelt "Festbrennstoffe" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Festbrennstoffe
Steinkohle (MHW 23 865 kJ/kg)
Steinkohle (MHW 23 865 kJ/kg)
Glanzbraunkohle (17 435 kJ/kg MHW 23 865 kJ/kg)
Steinkohle
Braunkohle (MHW 17 435 kJ/kg)
Braunkohlebriketts
Steinkohlenkoks
Braunkohlenkoks
Gaskoks
Erdölkoks
Holz und holzähnliche Abfälle
Holzkohle
Torf
Kommunale Abfälle
Industrieabfälle
Holzabfälle (außer holzähnliche Abfälle)
Landwirtschaftliche Abfälle
Klärschlamm
Brennstoffe aus Abfällen
Ölschiefer
Andere feste Brennstoffe
Flüssige Brennstoffe
Rohöl
Rückstandsöl
Ofenheizöl
Dieselkraftstoff
Petroleum
Düsentreibstoff
Benzin
Flugtreibstoff
Schwerbenzin
Schieferöl
Altöl aus Benzinmotoren
Altöl aus Dieselmotoren
Lösemittelrückstände
Schwarzlauge
Mischung aus Heizöl und Kohle
Raffinerieeinsatzmaterial und Zusatzstoffe
Andere flüssige Abfälle
Schmiermittel
Mineralterpentinöl
Paraffinwachs
Bitumen
Bioalkohol
Andere Erdölprodukte
Andere flüssige Brennstoffe
Gasförmige Brennstoffe
Erdgas (außer verflüssigtes Erdgas)
Verflüssigtes Erdgas
Flüssiggas
Kokereigas
Gichtgas
Mischung von Kokereigas und Gichtgas
Abgas (besonders chemische Industrie)
Raffinerie- und petrochemisches Gas (nicht kondensierbar)
Biogas
Deponiegas
Stadtgas
Wasserstoff
Andere gasförmige Brennstoffe
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 Emissionskatasterverordnung in einfachen Worten?
Anl. 3 Emissionskatasterverordnung behandelt "Festbrennstoffe" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 5. Juni 2002 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. April 2021
- Fassung seit
- 5. Juni 2002
- Fassung bis
- laufend
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