Verordnungen

EDM-Aufwandersatzverordnung

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Aufwandersatz für den Betrieb und die Wartung des gemäß § 22 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 eingerichteten elektronischen Registers (EDM-Aufwandersatzverordnung)

VerordnungFassung seit 1. Januar 2012RIS-Stand 13. April 2021

RIS-Gesetzesnummer 20007572 · BGBl. II Nr. 404/2011 · 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz · Original im RIS öffnen

§ 13

§ 13 Inkrafttreten

Fassung: 1. Januar 2012 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 13 EDM-Aufwandersatzverordnung?

  • Kernaussage§ 13 EDM-Aufwandersatzverordnung beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Inkrafttreten

§ 13. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel4. Abschnitt
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 13 EDM-Aufwandersatzverordnung in einfachen Worten?

§ 13 EDM-Aufwandersatzverordnung beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2012 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
13. April 2021
Fassung seit
1. Januar 2012
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 22:47
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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