Verordnungen

Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über den Zugang zum mit Kraftfahrzeugen betriebenen Güterbeförderungsgewerbe (Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr – BZGü-VO)

BZGü-VOVerordnungFassung seit 6. September 2000RIS-Stand 18. Mai 2022

RIS-Gesetzesnummer 10007513 · BGBl. Nr. 221/1994 · 50/03 Personen- und Güterbeförderung · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1

Fassung: 6. September 2000 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 BZGü-VO?

  • KernaussageAnl. 1 BZGü-VO behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 1. Schriftlicher Teil, wobei die Sachgebiete entsprechend der Bewerbung für den Güternahverkehr oder den Güterfernverkehr anzupassen...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel5. Abschnitt
Gehört thematisch zuBeurteilung, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Nächster ParagraphAnl. 2

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 BZGü-VO in einfachen Worten?

Anl. 1 BZGü-VO behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 6. September 2000 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. April 2016
Fassung seit
6. September 2000
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 191/2022

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

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