Anl. 1
Anl. 1 Ausweisder grundlegenden Berechnungsgrundlagen für die Bemessung der Beiträge zum nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
Fassung: 1. Januar 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 BeiPaV 2023?
- KernaussageAnl. 1 BeiPaV 2023 behandelt "Ausweisder grundlegenden Berechnungsgrundlagen für die Bemessung der Beiträge zum nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismus" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Summe der Vermögenswerte / Aktiva
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ausweisder grundlegenden Berechnungsgrundlagen für die Bemessung der Beiträge zum nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
Lfd. Ziffer
Bezeichnung
Wert
1.
Summe der Vermögenswerte / Aktiva
2.
Bestand an erstklassigen liquiden Aktiva
3.
Eigenmittel
4.
Kernkapital
5.
Anforderungen für fixe Gemeinkosten
6.
Anforderungen an permanente Mindestkapitalanforderung
7.
K-Faktor-Anforderung
8.
Summe der Verbindlichkeiten
9.
gedeckte Einlagen
10.
Interbankeneinlagen
11.
Eventualverbindlichkeiten
12.
Kreditrisiken
13.
Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften
14.
Interbankendarlehen
15.
Nettoabflüsse in den nächsten 30 Tagen
16.
Summe der Handelsbuchpositionen
17.
Verbindlichkeiten aus Derivatkontrakten
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 BeiPaV 2023 in einfachen Worten?
Anl. 1 BeiPaV 2023 behandelt "Ausweisder grundlegenden Berechnungsgrundlagen für die Bemessung der Beiträge zum nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismus" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2024 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 28. November 2023
- Fassung seit
- 1. Januar 2024
- Fassung bis
- laufend
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