§ 3
§ 3 Erworbene Rechte – Allgemein
Fassung: 12. November 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 3 Ärztinnen-/Ärzte-EU-VO 2014?
- Kernaussage§ 3 Ärztinnen-/Ärzte-EU-VO 2014 behandelt "Erworbene Rechte – Allgemein" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Als ärztliche Berufsqualifikation gemäß § 5 ÄrzteG 1998 sind von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Erworbene Rechte – Allgemein
§ 3. (1) Als ärztliche Berufsqualifikation gemäß § 5 ÄrzteG 1998 sind von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellte Ausbildungsnachweise, auch wenn sie nicht den Anforderungen an die Ausbildung gemäß Artikel 24 und 25 der Richtlinie 2005/36/EG entsprechen, anzuerkennen, sofern
(2) Als ärztliche Berufsqualifikation gemäß § 5 ÄrzteG 1998 sind von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellte Ausbildungsnachweise, auch wenn sie nicht den in den Anlagen 1 bis 3 für das jeweilige Land angeführten Bezeichnungen entsprechen, anzuerkennen, sofern ihnen eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des betreffenden Mitgliedstaats der Europäischen Union oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft beigefügt ist, aus der sich ergibt, dass der Ausbildungsnachweis
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 Ärztinnen-/Ärzte-EU-VO 2014 in einfachen Worten?
§ 3 Ärztinnen-/Ärzte-EU-VO 2014 behandelt "Erworbene Rechte – Allgemein" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 12. November 2014 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. Juli 2016
- Fassung seit
- 12. November 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 05:59
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- BGBl. II Nr. 69/2019
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