Verordnungen

Apothekenbetriebsordnung 2005

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über den Betrieb von Apotheken und ärztlichen und tierärztlichen Hausapotheken (Apothekenbetriebsordnung 2005 – ABO 2005)

ABO 2005VerordnungFassung seit 15. April 2014RIS-Stand 8. Januar 2025

RIS-Gesetzesnummer 20003947 · BGBl. II Nr. 65/2005 · 82/04 Apotheken, Arzneimittel · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1 Daten der Abgabemengen tierärztlicher Hausapotheken

Fassung: 15. April 2014 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 ABO 2005?

  • KernaussageAnl. 1 ABO 2005 behandelt "Daten der Abgabemengen tierärztlicher Hausapotheken" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Datum der Abgabe im Format TT.MM.JJJJ

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Daten der Abgabemengen tierärztlicher Hausapotheken

Feldname

Format

Beschreibung

Datum

Datum

Datum der Abgabe im Format TT.MM.JJJJ

Hapo_Id*

Text

Identifikationsnummer der tierärztlichen Hausapotheke

LFBIS

Text

Betriebsnummer (LFBIS) – falls nicht vorhanden, VIS-Registrierungsnummer des Betriebes – des Betriebes, auf dem die Arzneimittelanwendung/-abgabe erfolgt ist

Zulassungsnummer**

Text

Zulassungsnummer der Arzneispezialität

Tierart**

Katalog

Auszuwählende Tierarten: „Rind“, „Schwein“, „Geflügel“, „Pferd“, „Fisch“, „Schaf“, „Ziege“, etc.

Nutzungsart

Katalog

Auszuwählender Eintrag: „Mast“, „Zucht“, „Milch“, „Legehenne“, „Elterntier“, gemischt, etc.

Menge

Zahl

abgegebene Menge in der Anwendungseinheit

Anwendungseinheit

Text

Kleinste anzuwendende Einheit in „ml“, „l“, „g“, „kg“, „stk“

* Wartung der Liste durch ÖTK

**gemäß der veröffentlichten Liste(n) der durchführenden Stelle

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel3. Abschnitt
Gehört thematisch zuAufnahme, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 79
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 ABO 2005 in einfachen Worten?

Anl. 1 ABO 2005 behandelt "Daten der Abgabemengen tierärztlicher Hausapotheken" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 15. April 2014 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
25. Januar 2016
Fassung seit
15. April 2014
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 2/2025
  • BGBl. II Nr. 34/2024
  • BGBl. II Nr. 354/2019
  • BGBl. II Nr. 5/2016

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Keine weiteren Verweise verfügbar.