§ 2
§ 2 Meldeinhalt
Fassung: 1. Januar 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 2 4. DeRiMV?
- Kernaussage§ 2 4. DeRiMV behandelt "Meldeinhalt" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Ist erstmalig auf Meldungen zum Stichtag 31. März 2020 anzuwenden (vgl. § 36 Abs. 7).
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Meldeinhalt
§ 2. Die Meldungen haben für jeden von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW Angaben betreffend das Gesamtrisiko als Prozentsatz des jeweiligen Nettovermögens unter Anführung des Fondsnamens und der International Securities Identification Number (ISIN) in der Form einer Gesamtaufstellung der Verwaltungsgesellschaft zu enthalten. Es ist insbesondere der höchste Prozentsatz der abgelaufenen Periode zu melden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 4. DeRiMV in einfachen Worten?
§ 2 4. DeRiMV behandelt "Meldeinhalt" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2020 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 28. November 2019
- Fassung seit
- 1. Januar 2020
- Fassung bis
- laufend
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 351/2019
- BGBl. II Nr. 242/2016
- BGBl. II Nr. 267/2015
- BGBl. II Nr. 355/2013
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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