Verordnungen

4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Risikoberechnung und Meldung von Derivaten (4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung – 4. DeRiMV)

4. DeRiMVVerordnungFassung seit 1. September 2011RIS-Stand 28. November 2019

RIS-Gesetzesnummer 20007420 · BGBl. II Nr. 266/2011 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 242/2016 · 37/02 Kreditwesen · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1

Fassung: 1. September 2011 bis laufend

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