Bundesgesetze

Rebenverkehrsgesetz 1996

Bundesgesetz über den Verkehr mit Reben (Rebenverkehrsgesetz 1996)

BundesgesetzFassung seit 26. April 2017RIS-Stand 25. Oktober 2022

RIS-Gesetzesnummer 10010985 · BGBl. Nr. 418/1996 · 80/04 Wettbewerbsrecht · Original im RIS öffnen

§ 22

§ 22 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften

Fassung: 26. April 2017 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 22 Rebenverkehrsgesetz 1996?

  • Kernaussage§ 22 Rebenverkehrsgesetz 1996 behandelt "In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes wird das Rebenverkehrsgesetz, BGBl. Nr. 108/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften

§ 22. (1) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes wird das Rebenverkehrsgesetz, BGBl. Nr. 108/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 502/1974, aufgehoben.

(2) § 19 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) § 20 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 189/2013 tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) § 18 Abs. 1 und § 18a Abs. 2 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes BMLFUW, BGBl. I Nr. 58/2017, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 18a Abs. 9 außer Kraft.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel5. ABSCHNITT
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 22 Rebenverkehrsgesetz 1996 in einfachen Worten?

§ 22 Rebenverkehrsgesetz 1996 behandelt "In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
26. April 2017
Fassung seit
26. April 2017
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 58/2017 (NR: GP XXV RV 1456 AB 1568 S. 171. BR: 9748 AB 9754 S. 866.)
  • BGBl. I Nr. 189/2013 (NR: GP XXIV RV 2291 AB 2340 S. 203. BR: 8975 AB 9000 S. 821.)
  • BGBl. I Nr. 110/2002 (NR: GP XXI RV 1133 AB 1154 S. 107. BR: 6667 AB 6676 S. 689.)
  • BGBl. I Nr. 108/2001 (NR: GP XXI RV 592 AB 701 S. 75. BR: AB 6411 S. 679.)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

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